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Wann endet die studentische Krankenversicherung? Fristenrechner für Befreiung, 25 und 30

Drei Daten entscheiden über deine Krankenversicherung im Studium: Einschreibung plus drei Monate, dein 25. und dein 30. Geburtstag. Der Fristenrechner rechnet alle drei mit Datum aus – und zeigt dir, welche Frist als Nächstes kommt.

Redaktion KV-Student.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 5 Min. Lesezeit
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. So rechnet der Fristenrechner
  2. Wann endet die studentische Krankenversicherung? Beispiele
  3. Beispiele für die Befreiungsfrist
  4. Was nach dem Ende der studentischen KV passiert
  5. Ausnahmen: Wann die studentische KV länger gilt
Das Wichtigste in Kürze
  • Die studentische Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V) – an Universitäten am 31. März oder 30. September.
  • Die Befreiung musst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragen; bei Semesterbeginn am 01.10.2026 also bis 31.12.2026.
  • Die Familienversicherung endet einen Tag vor deinem 25. Geburtstag, nach einem Freiwilligendienst bis zu zwölf Monate später.
  • Danach wirst du automatisch freiwilliges Mitglied – außer du trittst binnen zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse aus (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Die studentische Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V) – an Universitäten am 31. März oder 30. September. Vorher entscheiden zwei weitere Daten: die Befreiungsfrist von drei Monaten ab Beginn der Versicherungspflicht und der Tag vor deinem 25. Geburtstag, an dem die Familienversicherung endet (Stand 10.10.2026). Rechne deine Daten aus:

–
Befreiungsantrag spätestens bis
–
Beginn der studentischen Versicherungspflicht
–
Studentische Krankenversicherung endet am
–
Familienversicherung endet am
–
Beihilfe als Kind endet in der Regel am
–
Deine nächste Frist

Stand 10.10.2026. Befreiungsfrist: Beginn der Versicherungspflicht + 3 Monate − 1 Tag; fällt das Ende auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag (§ 26 Abs. 3 SGB X) – Feiertage sind nicht berücksichtigt. Familienversicherung: Tag vor dem 25. Geburtstag plus Dienstmonate (höchstens 12). Beihilfe: üblicherweise Ende des Monats, in dem du 25 wirst (abgeleitet aus Kindergeld und Familienzuschlag; Länder können abweichen). Ende der studentischen KV: Semesterende nach der Vollendung des 30. Lebensjahres nach dem gewählten Semestermuster – maßgeblich sind die Semesterzeiten deiner Hochschule. Verbindlich entscheidet deine Krankenkasse.

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  • Deine drei Daten: Befreiungsfrist, Ende der Familienversicherung, Ende der studentischen KV
  • Checkliste: Befreiungsantrag in fünf Schritten
  • Auf Wunsch: Rückruf, bevor deine Frist abläuft

So rechnet der Fristenrechner

Alle Daten folgen aus dem Sozialgesetzbuch V. Der Rechner setzt sie in dieser Reihenfolge zusammen:

  1. Beginn der Versicherungspflicht: Die Mitgliedschaft in der studentischen Krankenversicherung beginnt mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder Rückmeldung (§ 186 Abs. 7 SGB V). Bist du familienversichert, geht die Familienversicherung vor (§ 5 Abs. 7 SGB V) – die Pflicht beginnt dann erst am Tag nach deren Ende.
  2. Befreiungsfrist: Der Antrag ist „innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht“ bei einer Krankenkasse zu stellen (§ 8 Abs. 2 SGB V). Beginnt die Pflicht am 01.10.2026, endet die Frist am 31.12.2026.
  3. Ende der Familienversicherung: Kinder in Ausbildung sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Vollendet ist das Lebensjahr am Tag vor dem Geburtstag – die Barmer schreibt: „Deine Familienversicherung endet einen Tag vor deinem 25. Geburtstag.“
  4. Ende der studentischen KV: Sie endet mit Ablauf des Semesters, für das du eingeschrieben bist, wenn du bis zu dessen Ende das 30. Lebensjahr vollendet hast (§ 190 Abs. 9 SGB V).

Für Beamtenkinder zeigt der Rechner zusätzlich, wann die Beihilfe als Kind üblicherweise endet: Kinder zählen, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV) – im Studium also, solange Kindergeld gezahlt wird, längstens bis 25 (§ 32 Abs. 4 EStG). Mehr dazu unter Krankenversicherung für Beamtenkinder.

Wann endet die studentische Krankenversicherung? Beispiele

Eigene Berechnung nach § 190 Abs. 9 SGB V, Semesterzeiten nach Uni- bzw. FH-Muster; Stand 10.10.2026.
Geburtsdatum30. Lebensjahr vollendet amSemesterStudentische KV endet
01.10.199630.09.2026Sommersemester 2026 (Uni)30.09.2026
10.10.199609.10.2026Wintersemester 2026/27 (Uni)31.03.2027
15.03.199714.03.2027Wintersemester 2026/27 (Uni)31.03.2027
15.03.199714.03.2027Sommersemester 2027 (FH, ab 1. März)31.08.2027

Das dritte und vierte Beispiel zeigen: Bei gleichem Geburtstag kann das Ende je nach Semesterzeiten um Monate auseinanderliegen. Maßgeblich sind die Semesterzeiten deiner Hochschule. Hat sie keine Semestereinteilung, gelten 1. April bis 30. September und 1. Oktober bis 31. März (§ 186 Abs. 7 SGB V).

Beispiele für die Befreiungsfrist

Eigene Berechnung nach § 8 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 26 SGB X; ohne Feiertage. Stand 10.10.2026.
LagePflicht beginntAntrag bis
Beamtenkind, Einschreibung 15.08.2026, Semester ab 01.10.202601.10.202631.12.2026
Einschreibung erst am 20.10.2026 (Semester läuft schon)20.10.202619.01.2027
Fachhochschule, Semester ab 01.09.202601.09.202630.11.2026
Familienversichert, geboren 15.03.200215.03.202714.06.2027
Semester ab 01.03.2026 – Fristende fällt auf Sonntag, 31.05.202601.03.202601.06.2026

Wichtig: Die Befreiung wirkt nur dann rückwirkend ab Beginn der Pflicht, wenn du seitdem keine Leistungen der Kasse genutzt hast. Sonst gilt sie erst ab dem Monat nach deinem Antrag (§ 8 Abs. 2 SGB V). Und sie kann nicht widerrufen werden. Ob sie sich für dich überhaupt lohnt, erklärt der Ratgeber Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student.

Was nach dem Ende der studentischen KV passiert

Endet die studentische Krankenversicherung, wirst du automatisch freiwilliges Mitglied deiner Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V). Du musst dafür nichts tun. Freiwillig zahlst du 2026 mindestens auf 1.318,33 € Einnahmen – je nach Kasse und Pflegebeitrag rund 260,77 € bis 297,81 € im Monat statt 136,80 € bis 160,82 € in der studentischen KV.

Hinweis der Kasse abwarten

Deine Kasse informiert dich über das Ende und deine Austrittsmöglichkeit.

Zwei Wochen Zeit

Willst du in die PKV, musst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis austreten und eine andere Absicherung nachweisen.

Sonst freiwillig weiter

Ohne Austritt läuft die freiwillige Mitgliedschaft weiter – mit dem Mindestbeitrag, wenn du kein Einkommen hast.

Wer nach 30 weiterstudiert, sollte diese zwei Wochen vorbereiten: Vergleiche rechtzeitig, was die freiwillige GKV und ein PKV-Studententarif bis zum Studienende kosten. Das rechnet der Studien-KV-Rechner; die Hintergründe stehen im Ratgeber Krankenversicherung als Student über 30.

Ausnahmen: Wann die studentische KV länger gilt

Über 30 hinaus bleibst du nur studentisch versichert, wenn „die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Barmer nennt als Beispiele eine Erkrankung von mindestens drei Monaten und Kinderbetreuung. Die Verlängerung musst du bei deiner Kasse belegen; sie entscheidet im Einzelfall. Der Rechner bildet solche Verlängerungen nicht ab.

Auch für Promovierende gilt die studentische KV nicht – selbst wenn du eingeschrieben bist. Das hat das Bundessozialgericht am 07.06.2018 entschieden (B 12 KR 15/16 R). Was dann gilt, steht unter Krankenversicherung als Doktorand. Welche Frist gerade für dich am wichtigsten ist, zeigt der kostenlose Studien-KV-Check.

Häufige Fragen

Wann endet die studentische Krankenversicherung?

Mit Ablauf des Semesters, in dem du dein 30. Lebensjahr vollendest – also den Tag vor deinem 30. Geburtstag erreichst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Wirst du zum Beispiel am 10.10.2026 dreißig, endet sie an einer Universität am 31.03.2027. Bei Exmatrikulation endet sie mit dem Semester, für das du zuletzt eingeschrieben warst.

Wie lange gilt die studentische Krankenversicherung?

Ohne feste Semesterzahl: Seit 2020 gibt es keine Grenze von 14 Fachsemestern mehr. Es zählt allein das Alter – bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Länger nur, wenn familiäre oder persönliche Gründe wie Kinderbetreuung, Krankheit oder der Zweite Bildungsweg die Überschreitung rechtfertigen.

Bis wann muss ich die Befreiung beantragen?

Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht (§ 8 Abs. 2 SGB V). Die Pflicht beginnt mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung (§ 186 Abs. 7 SGB V). Bist du familienversichert, beginnt sie erst, wenn die Familienversicherung endet – meist mit deinem 25. Geburtstag.

Wann endet die Familienversicherung im Studium?

Einen Tag vor deinem 25. Geburtstag (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Hast du einen Freiwilligendienst oder freiwilligen Wehrdienst geleistet, verlängert sie sich um dessen Dauer, höchstens um zwölf Monate. Früher endet sie, wenn du regelmäßig mehr als 565 € im Monat verdienst (Minijob: 603 €, Stand 2026).

Was passiert nach dem Ende der studentischen Krankenversicherung?

Du wirst automatisch freiwilliges Mitglied deiner Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V). 2026 kostet das mindestens rund 260,77 € bis 297,81 € im Monat. Willst du in die PKV, musst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und eine andere Absicherung nachweisen.

Quellen

  1. § 190 SGB V – Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (Abs. 9)
  2. § 186 SGB V – Beginn der Mitgliedschaft (Abs. 7)
  3. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
  4. § 10 SGB V – Familienversicherung
  5. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (Abs. 4)
  6. Barmer: Krankenversicherung für Studierende über 25 – abgerufen 10.10.2026
  7. Barmer: Kosten der Krankenversicherung für Studierende – Stand 03.09.2026
Redaktion KV-Student.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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