Rechner

PKV Student Beihilfe: Rechner für Beamtenkinder – Beihilfe-Tarif oder studentische KV?

Bist du Kind einer Beamtin oder eines Beamten, kannst du im Studium über die Beihilfe versichert bleiben – meist deutlich günstiger als in der studentischen Krankenversicherung. Aber nur bis 25, und die Entscheidung gilt für das ganze Studium. Der Rechner zeigt dir beides.

Redaktion KV-Student.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. So rechnet der Beamtenkind-Rechner
  2. Rechenweg Schritt für Schritt
  3. Drei Szenarien für Beamtenkinder
  4. Worauf du vor der Befreiung achten solltest
  5. Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist
  6. Grenzen des Rechners
Das Wichtigste in Kürze
  • Für Kinder zahlt die Beihilfe im Bund 80 % der Krankheitskosten (§ 46 BBhV); die meisten Länder ebenso. Den Rest deckt ein Restkosten-Tarif – Orientierung rund 40 bis 75 € im Monat.
  • Die studentische Krankenversicherung kostet 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 € im Monat.
  • Die Beihilfe als Kind endet im Studium in der Regel mit dem Monat, in dem du 25 wirst – danach zahlst du privat den vollen Tarif.
  • Beispiel Studium von 19 bis 24: Beihilfe-Weg rund 3.300 €, studentische KV rund 8.640 € (2,9 % Zusatzbeitrag) – aber die Befreiung ist unwiderruflich.

Als Beamtenkind bist du im Studium über die Beihilfe meist günstiger versichert: Für Kinder zahlt die Beihilfe 80 % (§ 46 BBhV), der Restkosten-Tarif kostet rund 40 bis 75 € im Monat – die studentische Krankenversicherung 2026 dagegen 136,80 € bis 160,82 €. Das gilt aber nur bis 25, und die nötige Befreiung ist unwiderruflich (Stand 10.10.2026). Rechne beide Wege bis zu deinem Studienende:

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Studentische KV pro Monat heute
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Beihilfe-Weg pro Monat heute
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Jahre mit Beihilfe als Kind
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Studentische KV bis Studienende
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Beihilfe-Weg bis Studienende
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Unterschied bis Studienende

Stand 10.10.2026. Studentische KV: 855 € × (10,22 % + Zusatzbeitrag) + Pflege 3,6 % (unter 23) bzw. 4,2 % (kinderlos ab 23); ab 30 freiwillig mit Mindestbemessung 1.318,33 €. Beihilfe-Weg: dein Restkosten-Tarif bis zum 25. Lebensjahr, danach dein 100 %-Tarif. Rechnung in ganzen Lebensjahren, ohne Beitragsanpassungen, ohne Kostendämpfungspauschalen und Selbstbehalte der Beihilfe. Tarifbeiträge sind deine Eingaben, keine Angebote.

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So rechnet der Beamtenkind-Rechner

Der Rechner vergleicht zwei Wege, zwischen denen du dich zu Studienbeginn entscheidest:

  • Beihilfe-Weg (PKV): Du lässt dich innerhalb von drei Monaten von der studentischen Versicherungspflicht befreien (§ 8 SGB V). Die Beihilfe deiner Eltern übernimmt für dich 80 % der Kosten (§ 46 Abs. 2 BBhV), den Rest dein Restkosten-Tarif. Ab dem 25. Geburtstag zahlt die Beihilfe nicht mehr; dann rechnet der Rechner mit deinem 100 %-Tarif.
  • Studentische Krankenversicherung (GKV): Du lässt dich nicht befreien. Dann zahlst du 87,38 € plus den Zusatzbeitrag deiner Kasse plus Pflege – 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 € im Monat. Ab 30 wärst du freiwillig versichert.

Warum die Beihilfe mit 25 endet: Kinder sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, solange sie beim Familienzuschlag zählen (§ 4 Abs. 2 BBhV). Das hängt am Kindergeld, und das gibt es in der Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs. 4 EStG). Nach Abschluss der Erstausbildung zählt ein Kind außerdem nur, wenn es höchstens 20 Wochenstunden arbeitet, einen Minijob hat oder in einem Ausbildungsdienstverhältnis ist; ein konsekutiver Master gehört laut Familienkasse in der Regel noch zur Erstausbildung, und bis zu zwei Monate über 20 Stunden sind unschädlich (DA-KG 2026). Einzelheiten unter Nebenjob, Werkstudent und Beihilfe.

Rechenweg Schritt für Schritt

Beispiel: Du startest mit 19 ins Studium, studierst fünf Jahre, deine Kasse erhebt 2,9 % Zusatzbeitrag, dein Restkosten-Tarif kostet 55 €.

  1. Studentische KV unter 23: 87,38 € + 24,80 € + 30,78 € Pflege = 142,96 € im Monat, vier Jahre lang (19 bis 22).
  2. Studentische KV ab 23: 87,38 € + 24,80 € + 35,91 € Pflege = 148,09 € im Monat, ein Jahr (23).
  3. Summe studentische KV: 4 × 12 × 142,96 € + 12 × 148,09 € = 6.862,08 € + 1.777,08 € = 8.639,16 €.
  4. Summe Beihilfe-Weg: 5 × 12 × 55 € = 3.300 €.
  5. Unterschied: rund 5.339 € zugunsten des Beihilfe-Wegs.

Drei Szenarien für Beamtenkinder

Eigene Berechnung mit dem Rechner, Stand 10.10.2026; Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos; Tarifbeiträge angenommen.
SzenarioStudentische KVBeihilfe-WegUnterschied
Start mit 19, 5 Jahre, Restkosten 55 €8.639 €3.300 €Beihilfe-Weg 5.339 € günstiger
Start mit 21, 7 Jahre (bis 27), Restkosten 55 €, ab 25: 150 €12.316 €8.040 €Beihilfe-Weg 4.276 € günstiger
Start mit 24, 6 Jahre (bis 29), Restkosten 55 €, ab 25: 250 €10.662 €15.660 €Studentische KV 4.998 € günstiger

Das dritte Szenario zeigt die Grenze: Wer erst mit 24 anfängt und lange studiert, bekommt die Beihilfe nur noch ein Jahr. Danach ist ein 100 %-Tarif oft teurer als die studentische KV – und du kommst bis Studienende nicht zurück. Dann ist „gesetzlich bleiben“ die bessere Antwort.

Beamtenkind: Kosten im Studium – zwei Beispiele

Summe der Beiträge über das ganze Studium · Studienstart mit 19 · Restkosten-Tarif 55 €, ab 25 Studententarif 150 € (Annahmen)

0 €5.000 €10k €15k €20k €8.5313.300Studium bis 24 (5 Jahre)13.7987.560Studium bis 27 (8 Jahre)
Studentische KV (TK)Beihilfe-Weg (PKV)

Eigene Beispielrechnung, Stand 10.10.2026: KVdS bei der TK 141,16 € (unter 23) bzw. 146,29 € (ab 23, kinderlos); Beihilfe 80 % (§ 46 BBhV) mit angenommenem Restkosten-Tarif 55 €; ab 25 angenommener Studententarif 150 €. Ohne Beitragsanpassungen; kein Angebot.

Worauf du vor der Befreiung achten solltest

  • Frist notieren: drei Monate ab Semesterbeginn bzw. Einschreibung – den genauen Tag rechnet der Fristenrechner aus.
  • Beim Versicherer deiner Eltern fragen, ob und zu welchem Beitrag dein Restkosten-Tarif mit 25 auf 100 % umgestellt wird – und ob dafür eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist. Das hängt vom Vertrag ab.
  • Prüfen, wie lange du voraussichtlich studierst: Master, Staatsexamen oder Promotion verschieben das Ende über 25 hinaus.
  • Den Beihilfesatz deines Landes kennen: im Bund 80 %, die meisten Länder ebenso. Details für dein Land: Beihilfe für Kinder je Bundesland.
  • Bedenken: Die Befreiung gilt für das ganze Studium und kann nicht widerrufen werden (§ 8 Abs. 2 SGB V).

Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist

Der Rechner geht davon aus, dass du keine kostenlose Familienversicherung hast. Das stimmt für die meisten Beamtenkinder: Sie ist ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient (2026: mehr als 6.450 € im Monat) und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil (§ 10 Abs. 3 SGB V). Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr, kannst du bis zum Tag vor deinem 25. Geburtstag beitragsfrei familienversichert sein. Dann kostet dich die gesetzliche Variante bis 25 gar nichts, und eine Befreiung lohnt sich nicht. Lass das vor Studienbeginn bei der Krankenkasse des gesetzlich versicherten Elternteils klären.

Grenzen des Rechners

Der Rechner kennt keine Beitragsanpassungen und rechnet in ganzen Lebensjahren. Die Beihilfe endet in der Praxis meist mit dem Monat, in dem du 25 wirst; einzelne Länder und besondere Fälle – etwa ein Freiwilligendienst – können abweichen. Kostendämpfungspauschalen oder Eigenbehalte der Beihilfe sind nicht eingerechnet. Die Beiträge für Restkosten- und 100 %-Tarif gibst du selbst ein, weil sie je nach Versicherer, Alter und Leistungen schwanken; als Orientierung nennen Marktübersichten rund 40 bis 75 € für den Restkosten-Tarif, öffentliche Beispiele für Studententarife reichen von rund 95 € bis über 300 €.

Alles Weitere – von der Befreiung bis zur Umstellung mit 25 – steht im Ratgeber Beamtenkind Krankenversicherung Student und unter Beihilfe als Student über 25. Welche Frist für dich gerade läuft, zeigt der kostenlose Studien-KV-Check.

Häufige Fragen

Wie ist ein Beamtenkind im Studium krankenversichert?

Meist wie bisher: über die Beihilfe deiner Eltern (für Kinder 80 %) plus einen privaten Restkosten-Tarif. Weil du mit der Einschreibung in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig wirst, musst du dich dafür innerhalb von drei Monaten befreien lassen (§ 8 SGB V). Ohne Befreiung bist du studentisch gesetzlich versichert.

Was kostet die PKV für Studenten mit Beihilfe?

Der Restkosten-Tarif für die 20 %, die die Beihilfe nicht zahlt, kostet nach Marktbeispielen rund 40 bis 75 € im Monat (Orientierung, Stand 2026). Die studentische Krankenversicherung kostet 2026 dagegen 136,80 € bis 160,82 €. Ab 25 entfällt die Beihilfe – dann brauchst du einen 100 %-Tarif.

Was passiert mit 25 als Beamtenkind im Studium?

Mit dem Kindergeld endet in der Regel auch die Beihilfe als Kind – im Studium spätestens mit 25 (§ 32 Abs. 4 EStG, § 4 Abs. 2 BBhV). Bist du befreit, bleibst du privat versichert und musst deinen Vertrag auf 100 % umstellen. In die studentische KV kommst du bis zum Studienende in der Regel nicht zurück.

Lohnt sich die Befreiung für Beamtenkinder?

Meist ja, wenn du dein Studium vor oder kurz nach deinem 25. Geburtstag abschließt. Studierst du deutlich länger, schrumpft der Vorteil, weil ab 25 der volle Tarif fällig wird. Wichtig: Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und gilt für das ganze Studium.

Gilt der Beihilfesatz von 80 % in allen Bundesländern?

Im Bund beträgt der Bemessungssatz für Kinder 80 % (§ 46 Abs. 2 BBhV), in den meisten Ländern ebenfalls. Einige Länder haben eigene Regeln. Den Satz für dein Land findest du bei Beihilfe-Rechner.de oder bei der Beihilfestelle deiner Eltern.

Quellen

  1. § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
  2. § 4 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen
  3. § 32 EStG – Kinder (Abs. 4)
  4. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
  5. GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 10.10.2026
  6. SDK: Beitragsübersicht Vollversicherung für Beihilfeberechtigte – Stand 01.01.2026
  7. Allianz: PKV für Studierende (Hinweis Beihilfe-Kinder) – abgerufen 10.10.2026
Redaktion KV-Student.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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