Inhalt (9 Abschnitte)
- Krankenversicherung als Student über 25: Das ändert sich am Geburtstag
- Beispiele: Wann deine Familienversicherung endet und welche Frist dann läuft
- Was kostet die Krankenversicherung für Studenten ab 25?
- Welche Krankenversicherung für Studenten ab 25? Die vier Wege
- Beamtenkind mit 25: Wenn die Beihilfe endet
- Krankenversicherung mit 25 im Alltag: Was sich als eigenes Mitglied ändert
- Kasse wählen: Worauf du ab 25 achten solltest
- Checkliste: Was du vor deinem 25. Geburtstag erledigen solltest
- Und mit 30? Der nächste Einschnitt
- Die Familienversicherung endet mit Ablauf des Tages vor deinem 25. Geburtstag (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V); nach einem Freiwilligendienst verlängert sie sich um dessen Dauer, höchstens um zwölf Monate.
- Ab dem Geburtstag bist du in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert und zahlst 2026 je nach Kasse 141,93 € bis 160,82 € im Monat (kinderlos), mit Kind 136,80 € bis 155,69 €.
- Mit dem Beginn der Versicherungspflicht startet eine neue Drei-Monats-Frist: Wer privat versichert bleiben will, muss sich bis dahin befreien lassen – unwiderruflich für das restliche Studium.
- Für die meisten ist die studentische Krankenversicherung die richtige Wahl. Beamtenkinder müssen mit 25 neu rechnen, weil die Beihilfe in der Regel endet.
- Mit BAföG steigt dein Bedarf um 102 € für die Kranken- und 35 € für die Pflegeversicherung (§ 13a BAföG).
Als Student über 25 bist du in der Regel nicht mehr familienversichert, sondern selbst in der studentischen Krankenversicherung: Die Familienversicherung endet einen Tag vor deinem 25. Geburtstag (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Ab dann zahlst du 2026 je nach Kasse 141,93 € bis 160,82 € im Monat (kinderlos) – bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Eine Befreiung für die PKV ist nur binnen drei Monaten möglich (Stand Oktober 2026).
Krankenversicherung als Student über 25: Das ändert sich am Geburtstag
Kinder sind bei ihren gesetzlich versicherten Eltern beitragsfrei mitversichert, solange sie in Schul- oder Berufsausbildung sind – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Vollendet ist das Lebensjahr am Tag vor dem Geburtstag. Die Barmer formuliert es so: „Deine Familienversicherung endet einen Tag vor deinem 25. Geburtstag.“
Am nächsten Tag beginnt automatisch die studentische Versicherungspflicht. Sie war bisher nur verdrängt, weil die Familienversicherung Vorrang hat (§ 5 Abs. 7 SGB V). Du bist also keinen Tag unversichert. Neu ist: Du bist selbst Mitglied, zahlst selbst Beiträge und kannst deine Kasse selbst wählen.
Wann die Familienversicherung länger läuft
Hat ein Freiwilligendienst – etwa ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst – deine Ausbildung verzögert, verlängert sich die Familienversicherung um dessen Dauer, höchstens um zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Früher endet sie dagegen, wenn du regelmäßig mehr als 565 € im Monat verdienst, bei einem Minijob mehr als 603 € (Stand 2026). Die Einkommensregeln erklärt der Ratgeber Krankenversicherung als Student unter 25.
Beispiele: Wann deine Familienversicherung endet und welche Frist dann läuft
Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt die studentische Versicherungspflicht – und damit eine Drei-Monats-Frist für eine mögliche Befreiung (§ 8 Abs. 2 SGB V). Die meisten brauchen diese Frist nicht. Wer aber privat versichert bleiben will, muss sie kennen.
| Geburtsdatum | Familienversicherung endet | Studentisch versichert ab | Befreiung möglich bis |
|---|---|---|---|
| 10.10.2001 | 09.10.2026 | 10.10.2026 | 11.01.2027 (09.01. ist ein Samstag) |
| 15.03.2002 | 14.03.2027 | 15.03.2027 | 14.06.2027 |
| 15.03.2002, zwölf Monate Freiwilligendienst | 14.03.2028 | 15.03.2028 | 14.06.2028 |
Dein eigenes Datum – auch mit Freiwilligendienst – rechnet der Fristenrechner aus. Er zeigt dir außerdem, wann deine studentische Krankenversicherung mit 30 endet.
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten ab 25?
Der Beitrag ist für alle Studierenden gleich hoch berechnet – unabhängig davon, was du verdienst. Grundlage ist ein Dreißigstel des BAföG-Bedarfs für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen (§ 236 SGB V): 855 € im Monat. Darauf zahlst du sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes, also 10,22 % = 87,38 €, dazu den Zusatzbeitrag deiner Kasse und die Pflegeversicherung. Weil du ab 23 ohne Kinder den Kinderlosenzuschlag zahlst, sind es in der Pflege 4,2 % = 35,91 €; mit Kind 3,6 % = 30,78 € (TK, Beiträge ab 01.01.2026).
| Kasse (Zusatzbeitrag) | kinderlos | mit Kind |
|---|---|---|
| BKK firmus (2,18 %, günstigste Kasse, regional geöffnet) | 141,93 € | 136,80 € |
| Techniker Krankenkasse (2,69 %) | 146,29 € | 141,16 € |
| amtlicher Ø-Zusatzbeitrag 2026 (2,9 %) | 148,09 € | 142,96 € |
| DAK-Gesundheit (3,20 %) | 150,65 € | 145,52 € |
| BARMER (3,29 %) | 151,42 € | 146,29 € |
| BKK24 (4,39 %, teuerste Kasse) | 160,82 € | 155,69 € |
Studentische Krankenversicherung 2026 nach Kasse
Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, kinderlos ab 23 Jahren (unter 23 oder mit Kind: jeweils 5,13 € weniger)
Eigene Berechnung aus den Zusatzbeitragssätzen der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands, Stand 10.10.2026; 855 € × (10,22 % + Zusatzbeitrag) + 35,91 € Pflege. Auswahl, keine Empfehlung.
Bekommst du BAföG, steigt dein Bedarf um 102 € für die Kranken- und 35 € für die Pflegeversicherung (§ 13a Abs. 1 BAföG). Den größten Teil des Beitrags deckt das ab. Alle Kassen im Vergleich findest du in der Tabelle Beitrag der studentischen Krankenversicherung 2026, die Kosten aller Wege im Ratgeber Krankenversicherung im Studium: Kosten.
Welche Krankenversicherung für Studenten ab 25? Die vier Wege
Studentische Krankenversicherung
Der Normalfall. 141,93 € bis 160,82 € im Monat (kinderlos), kein Gesundheitsfragebogen, jederzeit ohne Bindung an einen privaten Vertrag. Für die große Mehrheit die richtige Wahl.
Über den Ehe- oder Lebenspartner
Bist du verheiratet oder verpartnert und dein Partner gesetzlich versichert, kannst du ohne Altersgrenze familienversichert sein – bei höchstens 565 € Einkommen im Monat (§ 10 Abs. 1 SGB V).
Als Arbeitnehmer
Arbeitest du im Semester regelmäßig mehr als 20 Stunden, bist du in der Regel als Beschäftigter pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt dann die Hälfte.
Befreiung und PKV
Nur binnen drei Monaten, unwiderruflich bis Studienende. Passt vor allem, wenn du schon privat versichert bist und günstig weiterversichert werden kannst.
Ein Werkstudentenjob bis 20 Wochenstunden ändert an der studentischen Krankenversicherung nichts – er ist in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Mehr dazu unter Krankenversicherung als Werkstudent.
Beamtenkind mit 25: Wenn die Beihilfe endet
Bist du Kind einer Beamtin oder eines Beamten und über die Beihilfe versichert, betrifft dich der 25. Geburtstag doppelt. Die Beihilfe für Kinder (im Bund 80 %, § 46 Abs. 2 BBhV) hängt daran, dass du beim Familienzuschlag berücksichtigt wirst – praktisch am Kindergeld, das es für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt (§ 32 Abs. 4 EStG). Danach musst du dich selbst zu 100 % versichern.
Was dann passiert, hängt davon ab, ob du dich zu Studienbeginn befreit hast. Wer befreit ist, bleibt bis Studienende privat und stellt auf einen 100 %-Tarif um. Wer nicht befreit war, ist ohnehin studentisch versichert. Die Einzelheiten und die Umstellung stehen im Ratgeber Beihilfe als Student über 25.
Krankenversicherung mit 25 im Alltag: Was sich als eigenes Mitglied ändert
Bisher lief alles über deine Eltern. Ab 25 bist du selbst Vertragspartner deiner Kasse – mit ein paar praktischen Folgen:
Beitrag selbst zahlen
Monatlich per Lastschrift oder – bei manchen Kassen – für ein Semester im Voraus (HEK, Stand 04/2026).
Rückstände vermeiden
Die HEK weist darauf hin, dass ein Zahlungsverzug zur Exmatrikulation führen kann. Eine Lastschrift schützt davor.
Kind mitversichern
Bekommst du ein Kind, kann es über dich beitragsfrei familienversichert sein. Dein Pflegebeitrag sinkt dann auf 3,6 %.
Auch der Leistungsumfang bleibt gleich: Die studentische Krankenversicherung ist eine vollwertige Mitgliedschaft mit denselben gesetzlichen Leistungen wie bei Arbeitnehmern – nur ohne Krankengeld, weil du kein Arbeitsentgelt versicherst. Für ein Auslandssemester gelten die Regeln deiner Kasse und die Abkommen mit dem jeweiligen Land; frag vorher nach, ob du zusätzlich eine Auslandsreise-Krankenversicherung brauchst.
Wichtig für die Hochschule: Sie fragt bei jeder Rückmeldung nicht selbst nach deinem Status, sondern bekommt ihn elektronisch von der Kasse gemeldet (§ 199a SGB V). Wechselst du die Kasse, meldet die neue Kasse dich an. Du musst der Hochschule in der Regel nichts mehr per Papier nachweisen.
Kasse wählen: Worauf du ab 25 achten solltest
Viele bleiben einfach bei der Kasse ihrer Eltern. Das ist bequem, aber nicht immer günstig. Der Unterschied zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse beträgt in der studentischen Krankenversicherung 18,89 € im Monat, rund 227 € im Jahr (eigene Berechnung, Stand 10.10.2026).
- Zusatzbeitrag vergleichen – er ist der einzige Teil des Beitrags, der sich zwischen den Kassen unterscheidet.
- Prüfen, ob die Kasse in deinem Bundesland geöffnet ist; manche Betriebskrankenkassen sind regional.
- Auf Zusatzleistungen achten, die du wirklich nutzt, etwa Reiseimpfungen oder Gesundheitskurse.
- Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 SGB V).
Der Zusatzbeitrag 2027 steht noch nicht fest. Das Gesundheitsministerium gibt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis 01.11.2026 bekannt, die Kassen legen ihre Sätze danach fest.
Checkliste: Was du vor deinem 25. Geburtstag erledigen solltest
- Datum kennen: Familienversicherung endet am Tag vor dem Geburtstag – mit Freiwilligendienst bis zu zwölf Monate später.
- Kasse wählen: Bleiben oder wechseln? Zusatzbeiträge und Leistungen vergleichen.
- Zahlung regeln: Lastschrift einrichten, damit keine Rückstände entstehen – Beitragsrückstände können bei der Rückmeldung an der Hochschule Probleme machen.
- BAföG-Zuschlag beantragen: Wenn du BAföG bekommst, die Versicherung beim Amt angeben.
- Nur wer privat bleiben will: Befreiung binnen drei Monaten mit Nachweis beantragen – vorher gründlich rechnen.
Und mit 30? Der nächste Einschnitt
Die studentische Krankenversicherung gilt nicht unbegrenzt. Sie endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Danach bist du freiwillig versichert und zahlst 2026 mindestens rund 260,77 € bis 297,81 € im Monat – fast doppelt so viel. Wer mit 25 noch viele Studienjahre vor sich hat, sollte das jetzt schon wissen. Alles dazu im Ratgeber Krankenversicherung als Student über 30.
Willst du wissen, welche Frist für dich als Nächstes kommt und ob ein anderer Weg für dich günstiger wäre? Der kostenlose Studien-KV-Check rechnet es dir in 60 Sekunden aus – ohne Gesundheitsfragen und mit ehrlicher Ampel.
Häufige Fragen
Wie bin ich als Student über 25 krankenversichert?
In der Regel in der studentischen Krankenversicherung (KVdS): Ab deinem 25. Geburtstag bist du selbst versicherungspflichtiges Mitglied einer gesetzlichen Kasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Das gilt bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst. Ausnahmen: Du bist verheiratet und über deinen Partner familienversichert, du arbeitest als Arbeitnehmer mehr als 20 Stunden pro Woche oder du hast dich befreien lassen.
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten ab 25?
2026 je nach Kasse 141,93 € bis 160,82 € im Monat, wenn du kinderlos bist, und 136,80 € bis 155,69 € mit Kind. Der Beitrag setzt sich aus 87,38 € allgemeinem Beitrag, dem Zusatzbeitrag deiner Kasse (2,18 % bis 4,39 % von 855 €) und der Pflegeversicherung zusammen (Stand 10.10.2026).
Welche Krankenversicherung ist für Studenten ab 25 die günstigste?
Den niedrigsten Zusatzbeitrag hatte am 10.10.2026 laut GKV-Spitzenverband die BKK firmus mit 2,18 %, den höchsten die BKK24 mit 4,39 %. Der Unterschied beträgt im Studium 18,89 € im Monat. Nicht jede Kasse ist in jedem Bundesland wählbar, und die Leistungen jenseits des Pflichtkatalogs unterscheiden sich – das ist keine Empfehlung einer bestimmten Kasse.
Muss ich mich mit 25 selbst bei der Krankenkasse melden?
Die Versicherungspflicht entsteht kraft Gesetzes, du bist also nicht unversichert. Meist schreibt dich die Kasse vor dem Geburtstag an. Kümmere dich trotzdem rechtzeitig: Kasse wählen oder bei der bisherigen bleiben, Zahlungsweise festlegen und – falls du privat versichert bleiben willst – die Befreiung binnen drei Monaten beantragen.
Verlängert sich die Familienversicherung über 25 hinaus?
Nur in einem Fall: Hat ein Freiwilligendienst (etwa ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst) deine Ausbildung verzögert, verlängert sich die Familienversicherung um dessen Dauer, höchstens um zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V). Ohne Altersgrenze familienversichert sein kannst du über deinen Ehe- oder Lebenspartner, wenn dein Einkommen 565 € im Monat nicht übersteigt.
Kann ich mich als Student mit 25 privat versichern?
Ja, wenn du dich binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht befreien lässt und eine private Absicherung nachweist (§ 8 SGB V). Die Befreiung gilt bis Studienende und kann nicht widerrufen werden. Für die meisten lohnt sich das nicht: Öffentliche Beispiele für PKV-Studententarife liegen bei rund 95 € bis über 300 € im Monat.
Quellen
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 9, Abs. 7)
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 13a BAföG – Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- Barmer: Krankenversicherung für Studierende über 25 – abgerufen 10.10.2026
- Barmer: Kosten der Krankenversicherung für Studierende – Stand 03.09.2026
- TK: Beiträge Studierende ab 01.01.2026 (Vertriebspartner-FAQ)
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 10.10.2026
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- HEK: Infoblatt Krankenversicherung für Studierende – Stand 04/2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.