Inhalt (13 Abschnitte)
- Wie ist ein Beamtenkind im Studium krankenversichert?
- Die Befreiung: Frist, Antrag und was sie bedeutet
- Was kostet die Krankenversicherung für Beamtenkinder im Studium?
- Der 25. Geburtstag: Wenn die Beihilfe endet
- Nebenjob, Werkstudent und Beihilfe: Gibt es eine Einkommensgrenze?
- Wann der Beihilfe-Weg passt – und wann nicht
- Drei Beispielrechnungen für Beamtenkinder
- Sechs Fehler, die Beamtenkinder im Studium vermeiden sollten
- Urlaubssemester, Studienwechsel und Auslandssemester
- Der Beihilfesatz: 80 % im Bund, Abweichungen in Ländern
- Besondere Fälle bei Beamtenkindern
- Dein Fahrplan als Beamtenkind in sechs Schritten
- Nach dem Studium: Beamtenkind, Beamtin, Angestellter
- Für Kinder zahlt die Beihilfe im Bund 80 % der Krankheitskosten (§ 46 Abs. 2 BBhV); die meisten Länder ebenso. Den Rest deckt ein Restkosten-Tarif – Orientierung rund 40 bis 75 € im Monat.
- Mit der Einschreibung wirst du in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Um über die Beihilfe versichert zu bleiben, musst du dich binnen drei Monaten befreien lassen – unwiderruflich für das ganze Studium.
- Die studentische Krankenversicherung kostet 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 € im Monat.
- Die Beihilfe als Kind endet im Studium in der Regel mit dem Monat, in dem du 25 wirst. Danach zahlst du privat den vollen Tarif – das entscheidet, ob sich der Weg lohnt.
- Eine Einkommensgrenze in Euro gibt es für die Beihilfe als Kind nicht: Erst nach Abschluss der Erstausbildung zählen die Arbeitsstunden – unschädlich sind bis zu 20 pro Woche, ein Minijob oder ein Ausbildungsdienstverhältnis (§ 32 Abs. 4 EStG).
Als Beamtenkind bist du im Studium meist am günstigsten über die Beihilfe versichert: Für Kinder zahlt sie 80 % (§ 46 BBhV), den Rest ein Restkosten-Tarif für rund 40 bis 75 € im Monat – die studentische Krankenversicherung kostet 2026 dagegen 136,80 € bis 160,82 €. Dafür musst du dich binnen drei Monaten nach Semesterbeginn befreien lassen, unwiderruflich, und die Beihilfe endet in der Regel mit 25 (Stand Oktober 2026).
Wie ist ein Beamtenkind im Studium krankenversichert?
Bis zum Studium ist die Lage meist einfach: Deine Eltern bekommen für dich Beihilfe vom Dienstherrn, und ein privater Tarif deckt den Rest. Mit der Einschreibung ändert sich das. Studierende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Pflicht beginnt mit dem Semester, frühestens am Tag der Einschreibung (§ 186 Abs. 7 SGB V).
Eine kostenlose Familienversicherung über die GKV hast du als Beamtenkind meistens nicht. Sie ist ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient – 2026 also mehr als 6.450 € im Monat – und mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil (§ 10 Abs. 3 SGB V). Sind beide Eltern privat oder über die Beihilfe versichert, gibt es keine Familienversicherung.
Damit hast du zu Studienbeginn zwei Wege:
Beihilfe-Weg
Du lässt dich von der studentischen Versicherungspflicht befreien und bleibst über die Beihilfe deiner Eltern (80 %) und einen Restkosten-Tarif (20 %) versichert – bis 25.
Studentische Krankenversicherung
Du tust nichts und bist automatisch gesetzlich versichert – 2026 für 136,80 € bis 160,82 € im Monat, bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst.
Die Befreiung: Frist, Antrag und was sie bedeutet
Den Beihilfe-Weg gibt es nur mit Befreiung. Das Gesetz ist eindeutig: „Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. […] Die Befreiung kann nicht widerrufen werden“ (§ 8 Abs. 2 SGB V). Beginnt dein Semester am 01.10.2026 und warst du vorher eingeschrieben, endet die Frist am 31.12.2026. Fällt das Ende auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag.
1. Nachweis holen
Der private Versicherer bestätigt deinen Schutz. Ohne Nachweis wird die Befreiung nicht wirksam.
2. Antrag stellen
Bei einer gesetzlichen Kasse deiner Wahl, mit Nachweis und Angaben zum Studienbeginn.
3. Bescheid aufheben
Die Kasse meldet die Befreiung an die Hochschule (§ 199a SGB V). Der Bescheid gilt für das ganze Studium.
Zwei Feinheiten: Die Befreiung wirkt nur dann ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn du seitdem keine Leistungen der Kasse genutzt hast – sonst erst ab dem Folgemonat des Antrags. Und sie gilt nach Auffassung der Krankenkassen für dein Studium inklusive eines Masters, der höchstens einen Monat nach dem Bachelor beginnt. Liegt mehr dazwischen, entsteht eine neue Versicherungspflicht – und du kannst neu wählen. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student, deine Frist mit Datum im Fristenrechner.
Unwiderruflich heißt wirklich unwiderruflichDie Verbraucherzentrale Hamburg warnt (23.09.2026): Was bei der Einschreibung wie eine Formalie aussieht, bindet dich für das ganze Studium. Entscheide nicht unter Zeitdruck im letzten Moment – rechne vorher.
Was kostet die Krankenversicherung für Beamtenkinder im Studium?
Bis 25 ist der Unterschied groß. Mit Beihilfe zahlst du nur den Restkosten-Tarif. Marktübersichten nennen für Beamtenkinder rund 40 bis 75 € im Monat; ein öffentlich einsehbares Beispiel ist die Beitragsübersicht eines Versicherers für Beihilfeberechtigte, die für Studenten zwischen 21 und 25 Jahren im ambulanten 20-%-Baustein 38,94 € ausweist – Zahn- und Klinikbausteine kommen hinzu (SDK, Stand 01.01.2026). Den genauen Beitrag kennt der Versicherer deiner Eltern.
| Weg | unter 23 | ab 23, kinderlos |
|---|---|---|
| Beihilfe 80 % + Restkosten-Tarif | rund 40–75 € | rund 40–75 € |
| Studentische KV, günstigste Kasse (2,18 %) | 136,80 € | 141,93 € |
| Studentische KV, Techniker Krankenkasse (2,69 %) | 141,16 € | 146,29 € |
| Studentische KV, Ø-Zusatzbeitrag (2,9 %) | 142,96 € | 148,09 € |
| Studentische KV, teuerste Kasse (4,39 %) | 155,69 € | 160,82 € |
Über ein ganzes Studium summiert sich das. Startest du mit 19 und bist mit 24 fertig, kostet der Beihilfe-Weg bei 55 € Restkosten rund 3.300 €, die studentische Krankenversicherung bei der TK rund 8.530 €. Studierst du bis 27 und zahlst ab 25 einen privaten Studententarif von 150 €, sind es rund 7.560 € gegen rund 13.800 € (eigene Beispielrechnung, ohne Beitragsanpassungen).
Beamtenkind: Kosten im Studium – zwei Beispiele
Summe der Beiträge über das ganze Studium · Studienstart mit 19 · Restkosten-Tarif 55 €, ab 25 Studententarif 150 € (Annahmen)
Eigene Beispielrechnung, Stand 10.10.2026: KVdS bei der TK 141,16 € (unter 23) bzw. 146,29 € (ab 23, kinderlos); Beihilfe 80 % (§ 46 BBhV) mit angenommenem Restkosten-Tarif 55 €; ab 25 angenommener Studententarif 150 €. Ohne Beitragsanpassungen; kein Angebot.
Der 25. Geburtstag: Wenn die Beihilfe endet
Als Kind bist du bei der Beihilfe nur „berücksichtigungsfähig“, solange du beim Familienzuschlag deiner Eltern zählst (§ 4 Abs. 2 BBhV). Das hängt am Kindergeld – und das gibt es für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs. 4 EStG). Praktisch endet die Beihilfe für dich meist mit dem Monat, in dem du 25 wirst. Die Allianz schreibt dazu: Der günstige Zugang für Beihilfe-Kinder endet „mit dem 25. Geburtstag“.
Ab dann musst du dich selbst zu 100 % versichern. Bist du befreit, bleibst du bis zum Studienende in der PKV – zurück in die studentische Krankenversicherung kommst du nicht. Dein Restkosten-Tarif wird auf einen 100 %-Tarif umgestellt, oft in einen Studententarif. Öffentliche Beispiele für solche Tarife reichen von rund 95 € bis über 300 € im Monat. Ob die Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist, hängt von deinem Vertrag ab – frag das vor der Befreiung.
Was mit 25 zu tun ist, erklärt der Ratgeber Beihilfe als Student über 25. Ob ein Nebenjob die Beihilfe schon vorher beenden kann, steht im nächsten Abschnitt.
Nebenjob, Werkstudent und Beihilfe: Gibt es eine Einkommensgrenze?
Eine Einkommensgrenze in Euro gibt es für deine Beihilfe als Kind nicht. Die Beihilfe hängt am Familienzuschlag deiner Eltern (§ 4 Abs. 2 BBhV), der Familienzuschlag am Kindergeld (§ 40 Abs. 2 BBesG). Beim Kindergeld spielt dein Verdienst keine Rolle – das stellt auch das Familienportal des Bundesfamilienministeriums klar. Entscheidend ist etwas anderes: wie viele Stunden du arbeitest. Und das auch erst nach Abschluss deiner Erstausbildung.
Das Gesetz formuliert es so: Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums zählt ein Kind in Ausbildung nur, „wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht“. Weiter heißt es: „Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis […] sind unschädlich“ (§ 32 Abs. 4 S. 2 und 3 EStG). Vor dem Abschluss deiner Erstausbildung gibt es also weder eine Stunden- noch eine Verdienstgrenze.
| Deine Lage | Beihilfe als Kind | Krankenversicherung im Job |
|---|---|---|
| Erststudium (z. B. Bachelor), Job neben dem Studium | bleibt – Stunden und Verdienst zählen vor dem Abschluss der Erstausbildung nicht | als Werkstudent versicherungsfrei, solange das Studium im Vordergrund steht |
| Minijob bis 603 € im Monat (2026) | bleibt – auch nach der Erstausbildung unschädlich | versicherungsfrei (§ 7 SGB V) |
| Nach der Erstausbildung (z. B. Zweitstudium), Job bis 20 Wochenstunden | bleibt (§ 32 Abs. 4 S. 3 EStG); bis zu zwei Monate darüber sind unschädlich, wenn der Jahresschnitt 20 Stunden nicht übersteigt | als Werkstudent versicherungsfrei |
| Nach der Erstausbildung, regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden | Kindergeld entfällt – damit auch Familienzuschlag und Beihilfe als Kind | in der Regel pflichtversichert als Arbeitnehmer |
| Konsekutiver Master direkt nach dem Bachelor | zählt laut Familienkasse in der Regel noch zur Erstausbildung – dann keine 20-Stunden-Grenze, solange die Ausbildung im Vordergrund steht | Werkstudentenregeln wie im Bachelor |
Bachelor fertig, Master läuft: Was gilt?
Der Bachelor ist ein erster Abschluss. Ein Master, der zeitlich und inhaltlich auf den Bachelor abgestimmt ist, gehört nach der Dienstanweisung der Familienkassen trotzdem noch zur Erstausbildung (DA-KG 2026, A 20.2.4 Abs. 7; BFH, Urteil vom 03.09.2015, VI R 9/15). Bei konsekutiven Masterstudiengängen an einer deutschen Hochschule geht sie von einem engen Zusammenhang aus. Das kippt, wenn die Arbeit in den Vordergrund rückt. Anzeichen dafür sind laut Dienstanweisung etwa: Du arbeitest im erlernten Beruf, bindest dich länger als 26 Wochen an einen Arbeitgeber oder verbringst mehr Zeit im Job als im Studium (A 20.2.4 Abs. 3). Dann gilt die 20-Stunden-Grenze – die Familienkasse würdigt den Einzelfall.
Gut zu wissen: Arbeitest du höchstens zwei Monate lang mehr als 20 Stunden, etwa in den Semesterferien, ist das unschädlich – sofern der Durchschnitt im Kalenderjahr bei höchstens 20 Wochenstunden bleibt (DA-KG 2026, A 20.3.1 Abs. 2). Im Zweifel lässt du dir die Einordnung von der Familienkasse schriftlich bestätigen.
Werkstudent mit Befreiung: die Regel der Krankenversicherung
Für die Krankenversicherung gilt eine zweite, eigene Regel. Als ordentlich Studierender bist du im Job versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Eine Stundenzahl nennt das Gesetz nicht. Die Kassen arbeiten mit einer Faustregel: in der Vorlesungszeit höchstens 20 Wochenstunden, in den Semesterferien auch mehr, aber nicht länger als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden (AOK, Stand 01.01.2026). Ein Minijob ist ohnehin versicherungsfrei (§ 7 SGB V). Wirst du dagegen zum Arbeitnehmer, bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert – auch als befreites Beamtenkind, denn die Befreiung gilt nur für die studentische Versicherungspflicht. Was die Kasse dann als Leistung erbringt, ist nicht beihilfefähig (§ 8 Abs. 4 BBhV). Mehr dazu unter Krankenversicherung als Werkstudent.
Die eine Euro-Grenze: deine PflegeversicherungIn der privaten Pflegepflichtversicherung deiner Eltern bist du nur beitragsfrei mitversichert, wenn du die Voraussetzungen der gesetzlichen Familienversicherung erfüllst (§ 110 SGB XI in Verbindung mit § 25 SGB XI). Dazu gehört ein Gesamteinkommen von regelmäßig höchstens einem Siebtel der Bezugsgröße – 2026 sind das 565 € im Monat, mit Minijob 603 €. Verdienst du regelmäßig mehr, kann ein eigener Pflegebeitrag fällig werden. Frag beim Versicherer deiner Eltern nach, bevor du einen größeren Job annimmst.
Eine feste Einkommensgrenze kennt die Bundesbeihilfe nur für Ehe- und Lebenspartner (§ 6 Abs. 2 BBhV), nicht für Kinder. Die Werte für Bund und Länder stehen unter Einkommensgrenze der Beihilfe für Ehepartner.
Wann der Beihilfe-Weg passt – und wann nicht
Der Beihilfe-Weg passt meist, wenn …
- du dein Studium voraussichtlich vor oder kurz nach deinem 25. Geburtstag abschließt
- dein Restkosten-Tarif mit 25 ohne neue Gesundheitsprüfung auf 100 % umgestellt werden kann
- du später selbst verbeamtet werden willst – dann brauchst du ohnehin wieder Beihilfe und einen Restkosten-Tarif
- du im Studium höchstens 20 Wochenstunden arbeitest
Die studentische KV ist besser, wenn …
- du erst mit 24 oder später anfängst oder lange über 25 hinaus studierst
- der 100 %-Tarif nach 25 deutlich mehr kostet als die studentische KV
- du nach dem Studium wahrscheinlich angestellt unter der Versicherungspflichtgrenze arbeitest
- du dir die Bindung bis zum Studienende nicht sicher bist
Rechne deinen Fall mit dem Beamtenkind-Rechner durch: Er vergleicht beide Wege bis zu deinem Studienende und zeigt, ab welchem Szenario sich die Rechnung dreht.
Drei Beispielrechnungen für Beamtenkinder
Ob sich der Beihilfe-Weg lohnt, entscheidet vor allem dein Alter bei Studienende. Drei Fälle mit denselben Annahmen: Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos, Restkosten-Tarif 55 € bis 25, danach ein privater 100 %-Tarif.
| Fall | Studentische KV | Beihilfe-Weg | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| Start mit 19, Abschluss mit 24 | 8.639 € | 3.300 € | Beihilfe-Weg rund 5.339 € günstiger |
| Start mit 21, Abschluss mit 28, ab 25 Tarif 150 € | 12.316 € | 8.040 € | Beihilfe-Weg rund 4.276 € günstiger |
| Start mit 24, Abschluss mit 30, ab 25 Tarif 250 € | 10.662 € | 15.660 € | Studentische KV rund 4.998 € günstiger |
Die Faustregel daraus: Je mehr Studienjahre vor deinem 25. Geburtstag liegen, desto eher lohnt sich der Beihilfe-Weg. Wer spät anfängt oder lange studiert und nach 25 einen teuren 100 %-Tarif zahlen müsste, fährt mit der studentischen Krankenversicherung oft besser – und behält die Freiheit, nach dem Studium ohne Hürden gesetzlich zu bleiben.
Sechs Fehler, die Beamtenkinder im Studium vermeiden sollten
Danach bist du für dieses Studium gesetzlich versichert – auch wenn der Beihilfe-Weg günstiger gewesen wäre.
Dann wirkt die Befreiung erst ab dem Folgemonat des Antrags, und für die Zeit davor fallen Beiträge an (§ 8 Abs. 2 SGB V).
Die Beihilfe endet, der Restkosten-Tarif deckt dann nur 20 %. Ohne rechtzeitige Umstellung entsteht eine Lücke.
Gilt dein weiteres Studium als Zweitausbildung, können mehr als 20 Wochenstunden Kindergeld und Beihilfe schon vor 25 beenden.
Was kostet der 100 %-Tarif ab 25, und braucht es eine neue Gesundheitsprüfung? Das gehört vor die Befreiung, nicht danach.
Master, Staatsexamen oder Promotion verlängern die Zeit nach 25 – und verändern die Rechnung.
Urlaubssemester, Studienwechsel und Auslandssemester
Urlaubssemester: Bleibst du eingeschrieben, ändert sich an deinem Status nichts – die Befreiung gilt weiter, die Beihilfe läuft nach den Kindergeld-Regeln. Studienwechsel: Wechselst du ohne Pause oder mit höchstens einem Monat Lücke, wirkt die Befreiung nach Auffassung der Krankenkassen fort. Liegt mehr dazwischen, entsteht mit der neuen Einschreibung eine neue Versicherungspflicht – und damit eine neue Wahl mit neuer Drei-Monats-Frist. Auslandssemester: Bleibst du in Deutschland eingeschrieben, bleibt dein Status gleich. Prüfe mit deinen Eltern und dem Versicherer, wie Beihilfe und Restkosten-Tarif Behandlungen im Ausland erstatten; eine Auslandsreise-Krankenversicherung kann sinnvoll sein.
Gut zu wissen für die Familie: Die Beihilfe beantragt der beihilfeberechtigte Elternteil. Deine Arztrechnungen laufen deshalb in der Regel über deine Eltern. In der studentischen Krankenversicherung rechnet dagegen der Arzt direkt mit deiner Kasse ab.
Der Beihilfesatz: 80 % im Bund, Abweichungen in Ländern
In der Bundesbeihilfe beträgt der Bemessungssatz für berücksichtigungsfähige Kinder 80 % (§ 46 Abs. 2 Nr. 4 BBhV). Die meisten Länder haben dieselbe Regel. Einige Länder rechnen anders oder ziehen Kostendämpfungspauschalen ab. Welcher Satz für dich gilt, hängt vom Dienstherrn deines Elternteils ab – Bund oder Land. Die Details je Bundesland findest du unter Beihilfe für Kinder je Bundesland; verbindlich ist die Auskunft der Beihilfestelle.
Der Restkosten-Tarif muss zum Beihilfesatz passen: Bei 80 % Beihilfe deckt er 20 %. Ändert sich der Satz – etwa weil ein Geschwisterkind aus der Beihilfe fällt und sich der Satz des Elternteils ändert –, betrifft das deinen eigenen Satz als Kind in der Bundesbeihilfe nicht; er bleibt bei 80 %.
Besondere Fälle bei Beamtenkindern
Ein Elternteil ist gesetzlich versichert
Ist ein Elternteil gesetzlich versichert, kann eine kostenlose Familienversicherung möglich sein – nämlich dann, wenn der verbeamtete Elternteil höchstens ein Zwölftel der Versicherungspflichtgrenze verdient oder weniger als der gesetzlich versicherte (§ 10 Abs. 3 SGB V). Dann bist du bis 25 beitragsfrei gesetzlich versichert und die studentische Versicherungspflicht beginnt erst danach. Lass das vor Studienbeginn klären.
Duales Studium oder Beamtenanwärter
Studierst du dual mit Ausbildungsvertrag, bist du wie ein Azubi versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 4a SGB V) – die Beihilfe deiner Eltern spielt dann keine Rolle mehr. Wirst du selbst Beamtenanwärter, etwa bei Polizei oder Verwaltung, bekommst du eigene Beihilfe. Das erklärt der Ratgeber Krankenversicherung im dualen Studium.
Werkstudent und Minijob
Als Werkstudent mit höchstens 20 Wochenstunden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) oder mit einem Minijob (§ 7 SGB V) bleibst du versicherungsfrei – an deiner Beihilfe ändert das vor dem Abschluss deiner Erstausbildung nichts. Was danach gilt, steht im Abschnitt Nebenjob, Werkstudent und Beihilfe.
Dein Fahrplan als Beamtenkind in sechs Schritten
- Vor der Einschreibung: Mit deinen Eltern klären, welcher Beihilfesatz gilt und was dein Restkosten-Tarif kostet.
- Studienende schätzen: Bachelor, Master, Staatsexamen? Wie alt bist du am Ende?
- Beide Wege rechnen: Beihilfe-Weg bis 25 plus 100 %-Tarif danach gegen die studentische Krankenversicherung.
- Umstellung mit 25 erfragen: Beitrag des 100 %-Tarifs und ob eine Gesundheitsprüfung nötig ist – schriftlich.
- Frist einhalten: Befreiung binnen drei Monaten bei einer gesetzlichen Kasse beantragen, Nachweis beilegen.
- 25. Geburtstag eintragen: Rechtzeitig vorher den Versicherer kontaktieren und die Umstellung veranlassen.
Nach dem Studium: Beamtenkind, Beamtin, Angestellter
Wirst du nach dem Studium selbst verbeamtet, bekommst du eigene Beihilfe – im Bund 50 %, mit zwei oder mehr Kindern 70 % (§ 46 BBhV) – und brauchst wieder einen Restkosten-Tarif. Wer dann schon privat versichert ist, wechselt oft innerhalb desselben Versicherers. Wirst du angestellt unter der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026), bist du gesetzlich pflichtversichert; dein privater Vertrag kann dann ruhen oder enden. Verdienst du darüber oder machst dich selbstständig, kannst du wählen.
Wie der Übergang genau aussieht, steht unter Krankenversicherung nach dem Studium. Ob der Beihilfe-Weg für dich jetzt der richtige ist, zeigt dir der kostenlose Studien-KV-Check in 60 Sekunden – mit deiner Frist und ehrlicher Ampel.
Häufige Fragen
Wie ist ein Beamtenkind im Studium krankenversichert?
Meist weiter über die Beihilfe des verbeamteten Elternteils (für Kinder 80 %) und einen privaten Restkosten-Tarif für die übrigen 20 %. Dafür musst du dich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht von der studentischen Krankenversicherung befreien lassen (§ 8 SGB V). Ohne Befreiung bist du studentisch gesetzlich versichert.
Muss sich ein Beamtenkind als Student befreien lassen?
Nur, wenn es privat über die Beihilfe versichert bleiben will. Mit der Einschreibung entsteht automatisch die studentische Versicherungspflicht. Wer sie nicht will, beantragt binnen drei Monaten bei einer gesetzlichen Kasse die Befreiung und weist den privaten Schutz nach. Die Befreiung gilt für das ganze Studium und kann nicht widerrufen werden.
Was kostet die Krankenversicherung für Beamtenkinder im Studium?
Mit Beihilfe nur der Restkosten-Tarif für 20 % – nach Marktübersichten rund 40 bis 75 € im Monat (Orientierung, Stand 2026). Die studentische Krankenversicherung kostet dagegen 136,80 € bis 160,82 €. Ab 25 entfällt die Beihilfe; dann kostet ein privater 100 %-Tarif mehr.
Bis wann bekommen Beamtenkinder im Studium Beihilfe?
So lange, wie sie beim Familienzuschlag der Eltern berücksichtigt werden – praktisch, solange Kindergeld gezahlt wird. Für Kinder in Ausbildung ist das bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Fall (§ 32 Abs. 4 EStG, § 4 Abs. 2 BBhV), meist bis zum Ende des Monats, in dem du 25 wirst.
Gibt es für Beamtenkinder im Studium eine Einkommensgrenze bei der Beihilfe?
Nein, eine Grenze in Euro gibt es nicht. Die Beihilfe als Kind hängt am Kindergeld, und dort zählt dein Verdienst nicht. Bis zum Abschluss deiner Erstausbildung darfst du ohne Stundengrenze jobben. Danach sind nur bis zu 20 Wochenstunden, ein Minijob oder ein Ausbildungsdienstverhältnis unschädlich (§ 32 Abs. 4 EStG); ein direkt anschließender, konsekutiver Master zählt laut Dienstanweisung der Familienkassen meist noch zur Erstausbildung. Eine Euro-Grenze gilt nur für die beitragsfreie Pflegeversicherung: 2026 regelmäßig 565 € im Monat, mit Minijob 603 €.
Kann ich als befreites Beamtenkind später in die studentische Krankenversicherung wechseln?
In der Regel nicht während desselben Studiums – die Befreiung ist unwiderruflich. Ein neues Studium, das erst nach mehr als einem Monat Pause beginnt, löst nach Auffassung der Krankenkassen eine neue Versicherungspflicht aus; dann kannst du neu wählen. Auch eine Beschäftigung als Arbeitnehmer kann dich wieder versicherungspflichtig machen.
Quellen
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 4 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen
- § 32 EStG – Kinder (Abs. 4)
- § 40 BBesG – Familienzuschlag (Abs. 2)
- BZSt: Dienstanweisung zum Kindergeld (DA-KG) 2026, A 20.2.4 und A 20.3.1 – Stand 2026, abgerufen 12.10.2026
- Familienportal (BMBFSFJ): Kindergeld bei eigenem Einkommen des Kindes – abgerufen 12.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 3)
- § 7 SGB V – Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung
- AOK Bayern Firmenkunden: Beschäftigung von Werkstudenten – Stand 01.01.2026
- § 8 BBhV – Ausschluss der Beihilfefähigkeit (Abs. 4)
- § 6 BBhV – Beihilfefähigkeit, Einkünfte von Ehe- und Lebenspartnern (Abs. 2)
- § 110 SGB XI – private Pflegeversicherung, beitragsfreie Mitversicherung der Kinder
- § 25 SGB XI – Familienversicherung (Einkommensgrenze)
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 10 SGB V – Familienversicherung (Abs. 3)
- § 186 SGB V – Beginn der Mitgliedschaft (Abs. 7)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Privat krankenversichert ins Studium – 23.09.2026
- Allianz: PKV für Studierende (Hinweis Beihilfe-Kinder) – abgerufen 10.10.2026
- SDK: Beitragsübersicht Vollversicherung für Beihilfeberechtigte – Stand 01.01.2026
- Haufe: KV-Befreiung wirkt nicht auf weiteren Studiengang (Sekundärquelle) – 07.08.2012
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.