Inhalt (13 Abschnitte)
- Krankenversicherung als Student über 30: Was das Gesetz sagt
- Wann genau endet die studentische Krankenversicherung?
- Ausnahmen: Wann die studentische KV über 30 hinaus gilt
- Was kostet die Krankenversicherung für Studenten über 30?
- Studium nach 30: drei Beispiele mit Zahlen
- Kasse vergleichen: Ab 30 zählt der Zusatzbeitrag doppelt
- Werkstudent, Minijob, Teilzeit: Was dein Job ab 30 ändert
- PKV-Studententarif ab 30: wann er passt – und wann nicht
- So triffst du die Entscheidung in fünf Schritten
- Fünf Irrtümer über die Krankenversicherung ab 30
- Masterstudium, Zweitstudium, Promotion ab 30
- BAföG und Zuschüsse ab 30
- Nach dem Studium: Was aus der PKV wird
- Die studentische Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V); eine Grenze nach Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr.
- Danach bist du automatisch freiwillig versichert und zahlst 2026 mindestens rund 260,77 € bis 297,81 € im Monat statt 136,80 € bis 160,82 €.
- Willst du in die PKV, musst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten (§ 188 Abs. 4 SGB V); Studententarife bieten Versicherer je nach Tarif bis 34 oder 39 Jahre an.
- Ein PKV-Studententarif ist ab 30 oft günstiger, bindet dich aber bis Studienende und hat keine Alterungsrückstellungen.
- Mit einem Job über 20 Wochenstunden bist du als Arbeitnehmer pflichtversichert – dann zahlt der Arbeitgeber die Hälfte.
Als Student über 30 bist du in der Regel nicht mehr studentisch, sondern freiwillig gesetzlich versichert: Die studentische Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Freiwillig zahlst du 2026 mindestens rund 260,77 € bis 297,81 € im Monat statt 136,80 € bis 160,82 €. Alternativ kannst du binnen zwei Wochen in einen PKV-Studententarif wechseln – mit Bindung bis Studienende (Stand Oktober 2026).
Krankenversicherung als Student über 30: Was das Gesetz sagt
Studierende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, „längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Wann die Mitgliedschaft genau endet, regelt § 190 Abs. 9 SGB V: mit Ablauf des Semesters, für das du eingeschrieben bist, wenn du bis zum Ende dieses Semesters das 30. Lebensjahr vollendet hast. Das Lebensjahr ist am Tag vor deinem Geburtstag vollendet.
Früher gab es zusätzlich eine Grenze von 14 Fachsemestern. Die ist seit dem 01.01.2020 gestrichen, ebenso der frühere Übergangstarif für Absolventen. Seitdem zählt nur noch das Alter. Ob du im 3. oder 23. Semester bist, spielt keine Rolle mehr.
Kurz gesagtBis zum Ende des Semesters, in dem du 30 wirst, zahlst du den Studentenbeitrag. Danach giltst du – wenn du nichts anderes tust – als freiwilliges Mitglied deiner bisherigen Kasse.
Wann genau endet die studentische Krankenversicherung?
Maßgeblich sind die Semesterzeiten deiner Hochschule. An Universitäten läuft das Sommersemester meist vom 1. April bis 30. September, das Wintersemester vom 1. Oktober bis 31. März. Viele Fachhochschulen beginnen einen Monat früher, am 1. März und 1. September. Hat eine Hochschule keine Semestereinteilung, gelten die Uni-Zeiten (§ 186 Abs. 7 SGB V).
| Geburtsdatum | 30. Lebensjahr vollendet am | Hochschule | Studentische KV endet |
|---|---|---|---|
| 01.10.1996 | 30.09.2026 | Universität | 30.09.2026 |
| 10.10.1996 | 09.10.2026 | Universität | 31.03.2027 |
| 15.03.1997 | 14.03.2027 | Universität | 31.03.2027 |
| 15.03.1997 | 14.03.2027 | Fachhochschule (ab 1. März) | 31.08.2027 |
Das Beispiel mit dem 1. Oktober zeigt einen Sonderfall: Wer am 1. Oktober Geburtstag hat, vollendet sein Lebensjahr am 30. September – also noch im Sommersemester. Die studentische Versicherung endet dann schon an diesem Tag. Dein persönliches Datum rechnet der Fristenrechner aus.
Ausnahmen: Wann die studentische KV über 30 hinaus gilt
Das Gesetz lässt eine Verlängerung zu, wenn „die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Mitgliedschaft verlängert sich dann bis zum Ende des Verlängerungszeitraums zum Semesterende (§ 190 Abs. 9 SGB V).
Die Barmer nennt als typische Gründe eine Erkrankung von mindestens drei Monaten, Kinderbetreuung und den Zweiten Bildungsweg. Eine feste Liste oder Höchstdauer steht nicht im Gesetz. Deine Kasse entscheidet im Einzelfall, und du musst die Gründe belegen – etwa mit Attesten, Geburtsurkunden oder Nachweisen über Abendschule oder Kolleg.
- Verlängerungsgrund früh mit der Kasse klären – nicht erst im letzten Monat.
- Nachweise sammeln: Zeiträume der Verzögerung müssen erkennbar sein.
- Bescheid abwarten, bevor du über einen Austritt entscheidest.
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten über 30?
Als freiwilliges Mitglied zahlst du Beiträge auf alle Einnahmen, die du für deinen Lebensunterhalt verbrauchen kannst – mindestens aber auf ein Neunzigstel der monatlichen Bezugsgröße je Kalendertag (§ 240 Abs. 4 SGB V). 2026 sind das 1.318,33 € im Monat, auch wenn du weniger oder gar nichts verdienst. Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 %, dazu kommen der Zusatzbeitrag deiner Kasse und die Pflegeversicherung.
| Kasse / Zusatzbeitrag | mit Kind (PV 3,6 %) | kinderlos (PV 4,2 %) |
|---|---|---|
| BKK firmus, 2,18 % (günstigste Kasse) | 260,77 € | 268,68 € |
| Techniker Krankenkasse, 2,69 % | 267,49 € | 275,40 € |
| amtlicher Ø-Zusatzbeitrag, 2,9 % | 270,26 € | 278,17 € |
| BARMER, 3,29 % | 275,40 € | 283,31 € |
| BKK24, 4,39 % (teuerste Kasse) | 289,90 € | 297,81 € |
Zum Vergleich: In der studentischen Krankenversicherung zahlst du 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 €. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag und ohne Kinder steigt dein Beitrag also von 148,09 € auf 278,17 € – rund 130 € mehr im Monat, gut 1.560 € im Jahr.
Was die gesetzliche Krankenversicherung im Studium 2026 kostet
Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat, kinderlos ab 23 Jahren, Stand 10.10.2026
Eigene Berechnung: KVdS 855 € × (10,22 % + Zusatzbeitrag) + Pflege 4,2 %; freiwillig 1.318,33 € × (14,0 % + Zusatzbeitrag) + Pflege 4,2 %. Zusatzbeiträge 2,18 % bis 4,39 % laut GKV-Spitzenverband (10.10.2026); BKK firmus bestätigt 141,93 € und 268,68 €.
Und 2027?
Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 steigt die Bezugsgröße 2027 auf 4.130 €; die Mindestbemessung läge dann bei 1.376,67 € (Bundesrat ausstehend). Mit 2,9 % Zusatzbeitrag wären das kinderlos rund 290,48 € – oder 294,61 €, falls der Kinderlosenzuschlag in der Pflege wie im Entwurf der Pflegereform auf 4,5 % steigt. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis 01.11.2026 bekannt.
Studium nach 30: drei Beispiele mit Zahlen
Wie stark dich das Ende der studentischen Krankenversicherung trifft, hängt davon ab, wie lange du nach 30 noch studierst. Drei typische Lagen, gerechnet mit dem amtlichen Ø-Zusatzbeitrag von 2,9 %:
| Lage | Gesetzlich bis Studienende | Bemerkung |
|---|---|---|
| 29 Jahre, noch 3 Jahre Studium, kinderlos | 8.453 € | 1 Jahr studentisch (1.777 €), 2 Jahre freiwillig (6.676 €) |
| 31 Jahre, noch 2 Jahre Master, kinderlos | 6.676 € | komplett freiwillig; ein PKV-Angebot von 150 € kostet 3.600 € |
| 33 Jahre, noch 2 Jahre, mit Kind | 6.486 € | Kind in der GKV beitragsfrei familienversichert – in der PKV bräuchte es einen eigenen Vertrag |
Das zweite Beispiel zeigt, warum viele über 30 an die PKV denken: Rund 3.000 € Unterschied in zwei Jahren sind viel Geld im Studium. Das dritte zeigt die Gegenrechnung: Mit Kind ist die gesetzliche Kasse oft die bessere Wahl, weil Kinder dort beitragsfrei mitversichert sein können (§ 10 SGB V). Deinen eigenen Fall rechnet der Studien-KV-Rechner.
Kasse vergleichen: Ab 30 zählt der Zusatzbeitrag doppelt
Als freiwilliges Mitglied zahlst du den Zusatzbeitrag nicht mehr auf 855 €, sondern mindestens auf 1.318,33 €. Der Unterschied zwischen der günstigsten Kasse (2,18 %) und der teuersten (4,39 %) beträgt deshalb rund 29 € im Monat – fast 350 € im Jahr (GKV-Spitzenverband, Stand 10.10.2026). In der studentischen Krankenversicherung waren es rund 19 €.
Ein Kassenwechsel ist nach den allgemeinen Regeln möglich; erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 175 SGB V). Achte beim Vergleich aber nicht nur auf den Beitrag: Manche Kassen sind nur in einzelnen Bundesländern wählbar, und die Leistungen jenseits des Pflichtkatalogs unterscheiden sich. Die aktuellen Beiträge für Studierende je Kasse stehen in der Tabelle Beiträge der studentischen Krankenversicherung 2026.
Werkstudent, Minijob, Teilzeit: Was dein Job ab 30 ändert
Ab 30 hat ein Nebenjob plötzlich zwei Seiten. Als freiwilliges Mitglied zählen auch deine Einnahmen aus dem Job. Solange sie unter 1.318,33 € im Monat liegen, ändert sich nichts – du zahlst den Mindestbeitrag. Verdienst du mehr, steigt dein Beitrag mit.
Minijob bis 603 €
Kein Einfluss auf den Beitrag: Du liegst unter der Mindestbemessung und zahlst den Mindestbeitrag.
Werkstudent bis 20 Std.
Der Job ist versicherungsfrei, aber dein Lohn ist beitragspflichtige Einnahme. Über 1.318,33 € zahlst du mehr – ohne Arbeitgeberanteil.
Job über 20 Std.
Arbeitest du im Semester regelmäßig mehr, bist du als Arbeitnehmer pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte.
Die 20-Stunden-Grenze gilt in der Vorlesungszeit; in den Semesterferien darfst du mehr arbeiten. Mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden beenden das Werkstudentenprivileg (AOK, Stand 01.01.2026). Ein Teilzeitjob als Arbeitnehmer kann ab 30 sogar günstiger sein als die freiwillige Versicherung, weil der Arbeitgeber die Hälfte trägt. Die Regeln im Detail stehen unter Krankenversicherung als Werkstudent.
PKV-Studententarif ab 30: wann er passt – und wann nicht
Viele private Versicherer bieten Ausbildungs- oder Studententarife an, auch nach 30. Nach ihren eigenen Angaben gelten sie bei Allianz, HanseMerkur, ottonova und Signal Iduna bis zum 39. Lebensjahr, bei Debeka und Hallesche bis zum vollendeten 34. Lebensjahr; die INTER nennt das 39. Lebensjahr nur für Medizinstudierende (Stand 12.10.2026). Öffentliche Beitragsbeispiele reichen von rund 95 € bis über 300 € im Monat – HanseMerkur nennt für 38-Jährige 113,37 € mit 1.000 € Selbstbeteiligung und 193,85 € mit 500 €. Mehr dazu unter PKV für Studenten ab 30 und in der Tabelle der Altersgrenzen der Studententarife.
Der Studententarif kann passen, wenn …
- dein Studium nach 30 noch ein bis drei Jahre dauert
- du danach voraussichtlich selbstständig wirst, verbeamtet wirst oder über der Versicherungspflichtgrenze verdienst
- der Tarif nach dem Studium ohne neue Gesundheitsprüfung umgestellt werden kann
- du keine Familienangehörigen hast, die in der GKV beitragsfrei mitversichert wären
Bleib besser freiwillig gesetzlich, wenn …
- du nach dem Studium wahrscheinlich angestellt unter der Grenze arbeitest – dann bist du ohnehin wieder gesetzlich
- du Kinder hast oder bekommen möchtest, die du sonst privat versichern müsstest
- dein Studium unsicher ist oder noch sehr lange dauert
- der Versicherer dich nur mit Zuschlag oder Ausschlüssen annehmen würde
Wichtig: Für einen PKV-Tarif stellt der Versicherer Gesundheitsfragen. Wir fragen dich online nie danach. Hast du Vorerkrankungen, lies vorher PKV trotz Vorerkrankung. Und: Studententarife bilden keine Alterungsrückstellungen (Allianz). Nach dem Studium wird der Beitrag deshalb spürbar steigen – lass dir den Beitrag nach der Umstellung vorher zeigen.
So triffst du die Entscheidung in fünf Schritten
1. Datum kennen
Rechne aus, wann deine studentische KV endet – Semesterende nach deinem 30. Geburtstag.
2. Ausnahme prüfen
Gibt es einen Verlängerungsgrund wie Kinderbetreuung, Krankheit oder Zweiten Bildungsweg?
3. Kosten bis Studienende rechnen
Freiwillige GKV gegen ein konkretes PKV-Angebot – inklusive Job und Einkommen.
4. Nach dem Studium denken
Angestellt, selbstständig, verbeamtet? Davon hängt ab, ob dich die PKV später teuer zu stehen kommt.
5. Zwei-Wochen-Frist nutzen
Willst du privat werden: Austritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, mit Nachweis des neuen Schutzes.
Die Zwei-Wochen-Frist ist kurz. Wer in die PKV möchte, sollte Angebot und Annahme schon vor dem Semesterende haben. Der Austritt wird nur wirksam, wenn du einen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist (§ 188 Abs. 4 SGB V). Verpasst du die Frist, bist du freiwilliges Mitglied. Ein späterer Wechsel ist möglich, aber dann gelten die Kündigungsregeln der freiwilligen Mitgliedschaft (§ 175 Abs. 4 SGB V) – frag deine Kasse nach dem frühesten Termin.
Fünf Irrtümer über die Krankenversicherung ab 30
Nein. Deine Versicherung setzt sich automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 SGB V). Du bist nie unversichert – du zahlst nur mehr.
Diese Grenze gibt es seit 2020 nicht mehr. Es zählt nur das Alter.
Doch: Bist du verheiratet oder verpartnert und ist dein Partner gesetzlich versichert, kannst du ohne Altersgrenze familienversichert sein, wenn dein Einkommen höchstens 565 € im Monat beträgt (§ 10 Abs. 1 SGB V, Stand 2026). Für familienversicherte Ehegatten ist ab 2028 ein Beitragszuschlag beschlossen – mit Ausnahmen, etwa bei Kindern unter zwölf Jahren.
Nicht während des Studiums. Zurück in die GKV führt in der Regel nur eine neue Versicherungspflicht, etwa eine Stelle unter der Versicherungspflichtgrenze.
Nur bis zum Ende des Studiums bzw. der Altersgrenze des Tarifs. Ausbildungstarife bilden keine Alterungsrückstellungen – danach steigt der Beitrag.
Masterstudium, Zweitstudium, Promotion ab 30
Viele, die mit 30 noch studieren, sind im Master oder im Zweitstudium. Für die Krankenversicherung zählt nur dein Alter, nicht die Art des Studiums. Beginnst du den Master erst nach deinem 30. Geburtstag, entsteht gar keine studentische Versicherungspflicht mehr – du bist von Anfang an freiwillig oder privat versichert. Mehr dazu unter Krankenversicherung im Masterstudium über 30.
Für Promovierende gilt die studentische KV in keinem Alter: Das Bundessozialgericht hat am 07.06.2018 entschieden, dass ein Promotionsstudium keine studentische Versicherungspflicht begründet (B 12 KR 15/16 R). Was dann gilt, steht unter Krankenversicherung als Doktorand.
BAföG und Zuschüsse ab 30
Bekommst du BAföG, steigt dein Bedarf für die Krankenversicherung, sobald du die Altersgrenze der studentischen KV überschreitest: um 185 € für die Krankenversicherung und 48 € für die Pflegeversicherung, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist (§ 13a Abs. 2 BAföG). Bist du privat versichert, gilt über der Altersgrenze dasselbe: 185 € und 48 € (§ 13a Abs. 3 Satz 4 BAföG). Die niedrigeren Zuschläge von 102 € und 35 € gelten für privat Versicherte nur bis zur Altersgrenze. Die geplante BAföG-Reform 2027 sieht höhere Zuschläge vor; sie ist noch ein Gesetzentwurf.
Nach dem Studium: Was aus der PKV wird
Mit dem Abschluss endet die Befreiung von der studentischen Versicherungspflicht – aber nicht automatisch dein PKV-Vertrag. Was dann passiert, hängt von deinem nächsten Schritt ab:
| Nach dem Studium | Krankenversicherung |
|---|---|
| Angestellt unter der Versicherungspflichtgrenze | gesetzlich pflichtversichert; der PKV-Vertrag kann ruhen (Anwartschaft) oder enden |
| Angestellt über der Grenze | Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV; Arbeitgeberzuschuss |
| Selbstständig | Wahl zwischen freiwilliger GKV und PKV, ohne Arbeitgeberzuschuss |
| Verbeamtet | Beihilfe plus privater Restkosten-Tarif |
| Ohne Job | bleibt privat, wer privat war; wer freiwillig gesetzlich war, bleibt dort |
Wie der Übergang genau läuft, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung nach dem Studium. Für den Berufseinstieg mit hohem Gehalt hilft PKV für Berufseinsteiger weiter. Was dich dein Weg bis zum Abschluss kostet, zeigt der Studien-KV-Rechner – und ob ein PKV-Weg für dich überhaupt sinnvoll ist, der kostenlose Studien-KV-Check.
Häufige Fragen
Wie bin ich als Student über 30 krankenversichert?
In der Regel als freiwilliges Mitglied deiner Krankenkasse. Die studentische Krankenversicherung endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst; danach setzt sich die Versicherung automatisch freiwillig fort (§ 188 Abs. 4 SGB V). Alternativ kannst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und dich privat versichern.
Was kostet die Krankenversicherung für Studenten über 30?
Freiwillig gesetzlich zahlst du 2026 mindestens auf 1.318,33 € Einnahmen: 14,0 % plus Zusatzbeitrag plus Pflege. Je nach Kasse sind das rund 260,77 € (mit Kind, günstigste Kasse) bis 297,81 € (kinderlos, teuerste Kasse) im Monat; bei 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos 278,17 €.
Kann man als Student über 30 noch studentisch versichert sein?
Ja, aber nur ausnahmsweise: wenn die Art der Ausbildung oder familiäre und persönliche Gründe die Überschreitung rechtfertigen, etwa der Zweite Bildungsweg, Kinderbetreuung oder eine längere Krankheit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Kasse entscheidet im Einzelfall; du musst die Gründe belegen.
Lohnt sich die PKV für Studenten über 30?
Oft beim Beitrag: Öffentliche Beispiele für Studententarife liegen bei rund 95 € bis über 300 €, die freiwillige GKV bei rund 270 €. Aber du bleibst bis Studienende privat, der Versicherer prüft deine Gesundheit, und nach dem Studium steigt der Beitrag, weil Studententarife keine Alterungsrückstellungen bilden.
Zählt mein Werkstudentenjob über 30 beim Beitrag mit?
Ja. Als freiwilliges Mitglied zahlst du Beiträge auf alle Einnahmen, mindestens aber auf 1.318,33 € im Monat (2026). Verdienst du mehr, steigt dein Beitrag. Arbeitest du im Semester regelmäßig mehr als 20 Stunden, bist du dagegen als Arbeitnehmer pflichtversichert und der Arbeitgeber trägt die Hälfte.
Gibt es BAföG-Zuschuss für die Krankenversicherung ab 30?
Ja, wenn du BAföG bekommst: Für freiwillig Versicherte erhöht sich der Bedarf um 185 € für die Kranken- und 48 € für die Pflegeversicherung, für privat Versicherte über der Altersgrenze ebenfalls um 185 € und 48 € (§ 13a Abs. 3 Satz 4 BAföG).
Quellen
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 9)
- § 190 SGB V – Ende der Mitgliedschaft (Abs. 9)
- § 188 SGB V – Anschlussversicherung (Abs. 4)
- § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
- § 13a BAföG – Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- BKK firmus: Beitragstabelle 2026 freiwillig Versicherte – Stand 11.12.2025
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 10.10.2026
- Barmer: Kosten der Krankenversicherung für Studierende – Stand 03.09.2026
- Stiftung Warentest: Krankenversicherung für Studierende – 04.01.2026
- krankenkasseninfo.de: Reform der studentischen Krankenversicherung (Sekundärquelle) – 04.11.2019
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.