Ratgeber

Krankenversicherung im Masterstudium über 30 – und zwischen Bachelor und Master

Viele beginnen den Master mit Ende zwanzig – und werden mitten im Studium 30. Andere legen zwischen Bachelor und Master eine Pause ein. Beides hat Folgen für die Krankenversicherung. Hier steht, was im Master über 30 gilt, was er kostet und wie du die Lücke nach dem Bachelor ohne teure Überraschung überbrückst.

Redaktion KV-Student.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung im Masterstudium über 30: Nur das Alter zählt
  2. Was der Master ab 30 kostet
  3. Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master
  4. PKV im Master über 30
  5. Berufsbegleitender oder Teilzeit-Master
  6. Drei Irrtümer zum Master über 30
  7. Nach dem Master: Promotion oder Beruf
  8. Checkliste für den Master
Das Wichtigste in Kürze
  • Für die studentische Krankenversicherung zählt nur das Alter: Sie endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V) – im Master genauso wie im Bachelor.
  • Beginnst du den Master erst nach dem 30. Geburtstag, entsteht keine studentische Versicherungspflicht mehr; du bist freiwillig gesetzlich oder privat versichert.
  • Freiwillig gesetzlich zahlst du 2026 mindestens rund 260,77 € bis 297,81 € im Monat; ein zweijähriger Master kostet bei 2,9 % Zusatzbeitrag kinderlos rund 6.676 €.
  • Zwischen Bachelor und Master läuft die studentische KV weiter, wenn du dich binnen eines Monats nach Semesterende neu einschreibst; sonst endet sie.
  • Unter 25 bleibt die Familienversicherung in der Wartezeit nach Kassenpraxis meist bestehen; ab 25 drohen freiwillige Beiträge für die Lücke.

Im Masterstudium über 30 bist du in der Regel nicht mehr studentisch versichert: Die Krankenversicherung der Studenten endet mit dem Semester, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V) – der Abschluss spielt keine Rolle. Danach zahlst du freiwillig gesetzlich 2026 mindestens rund 260,77 € bis 297,81 € im Monat oder wechselst in einen PKV-Studententarif. Zwischen Bachelor und Master läuft die studentische KV nur weiter, wenn du dich binnen eines Monats neu einschreibst (Stand Oktober 2026).

Krankenversicherung im Masterstudium über 30: Nur das Alter zählt

Die studentische Krankenversicherung gilt „längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V); die Mitgliedschaft endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Seit 2020 gibt es keine Grenze nach Fachsemestern mehr – und auch keine Unterscheidung zwischen Bachelor, Master oder Staatsexamen. Für die Kasse ist ein Master ein Studium wie jedes andere.

Eigene Darstellung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und § 190 Abs. 9 SGB V; Uni-Semester 1.4.–30.9. und 1.10.–31.3.; Stand 10.10.2026.
LageKrankenversicherung im Master
Master beginnt mit 27, Abschluss mit 29durchgehend studentisch versichert
Master beginnt mit 29, du wirst im Wintersemester 2026/27 30studentisch bis 31.03.2027, danach freiwillig oder privat
Master beginnt erst nach dem 30. Geburtstagkeine studentische Versicherungspflicht – von Anfang an freiwillig oder privat
Master beginnt mit 32 nach Berufstätigkeitfreiwillig oder privat; ein Teilzeitjob über 20 Std. als Arbeitnehmer kann Pflichtversicherung auslösen

Gibt es Ausnahmen?

Ja, aber eng: Die studentische Versicherung geht über 30 hinaus, wenn „die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigen“ (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Barmer nennt als Beispiele eine Erkrankung von mindestens drei Monaten, Kinderbetreuung und den Zweiten Bildungsweg. Der Master an sich ist kein solcher Grund. Die Kasse entscheidet im Einzelfall; du musst die Verzögerung belegen. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung als Student über 30.

Was der Master ab 30 kostet

Als freiwilliges Mitglied zahlst du auf alle Einnahmen, mindestens auf 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V, Stand 2026). Ohne Krankengeldanspruch gilt der ermäßigte Satz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag plus Pflege:

Freiwillige GKV mit Mindestbemessung, eigene Berechnung bzw. BKK firmus (Beitragstabelle 2026); Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 10.10.2026; ohne Einnahmen über 1.318,33 € und ohne Beitragsanpassungen 2027.
Kassepro Monat (kinderlos)1 Jahr2 Jahre
günstigste Kasse (2,18 %)268,68 €3.224 €6.448 €
Ø-Zusatzbeitrag (2,9 %)278,17 €3.338 €6.676 €
teuerste Kasse (4,39 %)297,81 €3.574 €7.147 €

Zum Vergleich: In der studentischen Krankenversicherung hättest du 148,09 € im Monat gezahlt (Ø-Zusatzbeitrag, kinderlos) – rund 1.560 € im Jahr weniger. Verdienst du neben dem Master, zählt dein Lohn als freiwilliges Mitglied mit; über 1.318,33 € im Monat steigt der Beitrag. Bekommst du BAföG, erhöht sich dein Bedarf als freiwillig Versicherter um 185 € für die Kranken- und 48 € für die Pflegeversicherung (§ 13a Abs. 2 BAföG). Deine Kosten bis zum Masterabschluss rechnet der Studien-KV-Rechner.

Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master

Viele legen zwischen den beiden Abschlüssen ein oder zwei Semester Pause ein – für ein Praktikum, Reisen oder weil der Master erst im Sommersemester startet. Für die Krankenversicherung kommt es auf die Länge der Lücke an:

Lücke bis ein Monat

Schreibst du dich innerhalb eines Monats nach dem Ende des Bachelor-Semesters neu ein, läuft die studentische Krankenversicherung einfach weiter (§ 190 Abs. 9 SGB V).

Längere Lücke, unter 25

Die Familienversicherung bleibt nach Kassenpraxis in der Wartezeit meist bestehen; Übergänge zwischen Studienphasen beenden sie nicht automatisch (Barmer).

Längere Lücke, ab 25

Die studentische KV endet mit dem Bachelor-Semester. In der Lücke bist du meist freiwillig versichert – oder über einen Job pflichtversichert.

Eigene Beispiele: Bachelor endet 30.09.2026; freiwillige GKV mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos (278,17 €); Stand 10.10.2026.
LageIn der Lücke versichertKosten der Lücke
24 Jahre, Master ab 01.04.2027, Eltern gesetzlich versichertfamilienversichert (nach Kassenpraxis, bestätigen lassen)0 €
27 Jahre, Master ab 01.04.2027freiwillig versichert, sechs Monaterund 1.669 €
27 Jahre, Master ab 15.10.2026 (Einschreibung binnen eines Monats)studentisch weiterlaufender Studentenbeitrag
27 Jahre, in der Lücke Vollzeitjob unter der Versicherungspflichtgrenzepflichtversichert als ArbeitnehmerAnteil vom Gehalt

Zwei weitere Punkte gelten in der Lücke: Ein Werkstudentenprivileg gibt es zwischen Abschluss und Masterbeginn nicht – ein Job ist eine normale Beschäftigung (AOK, Stand 01.01.2026). Und warst du im Bachelor befreit und privat versichert, wirkt die Befreiung nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen nur fort, wenn der Master binnen eines Monats beginnt. Bei einer längeren Pause entsteht mit der neuen Einschreibung eine neue Versicherungspflicht – unter 30 mit neuer Wahl und neuer Drei-Monats-Frist (Befreiung von der Krankenversicherungspflicht).

PKV im Master über 30

Weil die freiwillige GKV ab 30 fast doppelt so viel kostet wie die studentische, rechnen viele Masterstudierende über 30 einen PKV-Studententarif durch. Nach Angaben der Versicherer gibt es solche Tarife bei Allianz, HanseMerkur, ottonova und Signal Iduna bis zum 39. Lebensjahr, bei Debeka und Hallesche bis zum vollendeten 34. Lebensjahr; die INTER nennt das 39. Lebensjahr nur für Medizinstudierende (Stand 12.10.2026). Den Wechsel erklärst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V). Dafür gelten die bekannten Bedingungen: Gesundheitsprüfung, Bindung bis Studienende, Beitragssprung nach dem Studium. Die Einzelheiten und Rechenbeispiele stehen im Ratgeber PKV für Studenten ab 30.

PKV im Master prüfen, wenn …

  • der Master nach 30 noch ein bis zwei Jahre dauert
  • du danach eher verbeamtet, selbstständig oder gut verdienend angestellt bist

Freiwillig gesetzlich bleiben, wenn …

  • du Kinder hast oder bald möchtest
  • du nach dem Master angestellt unter der Versicherungspflichtgrenze arbeitest

Berufsbegleitender oder Teilzeit-Master

Studierst du neben einer Stelle, ist die Lage eine andere: Wer als Arbeitnehmer versicherungspflichtig ist, kann nicht zugleich studentisch versichert sein – die Beschäftigung hat Vorrang (§ 5 Abs. 7 SGB V). Mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze bist du dann über den Job gesetzlich pflichtversichert, und der Arbeitgeber trägt die Hälfte. Das gilt unabhängig vom Alter und ist ab 30 oft günstiger als die freiwillige Versicherung.

Verdienst du über der Grenze, bist du versicherungsfrei und kannst zwischen freiwilliger GKV und PKV wählen. Ein Studententarif kommt dann nur infrage, wenn der Versicherer berufsbegleitend Studierende aufnimmt – das regeln die Tarifbedingungen.

Drei Irrtümer zum Master über 30

„Mit neuem Studiengang beginnt die Uhr neu.“

Nein. Die Grenze ist das Alter, nicht der Studiengang. Wer mit 31 einen Master beginnt, ist nicht mehr studentisch versicherungspflichtig.

„In der Lücke bin ich automatisch weiter studentisch versichert.“

Nur bei einer Neueinschreibung binnen eines Monats. Sonst endet die studentische KV mit dem Bachelor-Semester.

„Ab 30 muss ich mich befreien lassen, um privat zu werden.“

Nein. Ab 30 trittst du binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse aus der freiwilligen Versicherung aus – mit Nachweis des neuen Schutzes.

Nach dem Master: Promotion oder Beruf

Promovierst du nach dem Master, gilt die studentische Krankenversicherung ohnehin nicht – in keinem Alter (BSG, 07.06.2018). Es zählt die Finanzierung: Stelle, Stipendium oder ohne Einkommen (Krankenversicherung als Doktorand). Gehst du in den Beruf, bist du mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze (77.400 € im Jahr 2026) pflichtversichert, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte (Krankenversicherung nach dem Studium).

Checkliste für den Master

  1. Alter am Masterende prüfen: Wirst du während des Masters 30? Dann endet die studentische KV mittendrin.
  2. Lücke vermeiden oder einplanen: Neueinschreibung binnen eines Monats oder Kosten der Lücke kalkulieren.
  3. Verlängerungsgrund prüfen: Kinderbetreuung, längere Krankheit, Zweiter Bildungsweg – mit Nachweisen zur Kasse.
  4. Kosten vergleichen: freiwillige GKV gegen ein konkretes PKV-Angebot, mit realistischem Masterende.
  5. Fristen kennen: zwei Wochen für den Austritt nach dem Hinweis der Kasse – dein Datum rechnet der Fristenrechner.

Welche Frist für dich als Nächstes kommt, zeigt der kostenlose Studien-KV-Check in 60 Sekunden – ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Bin ich im Masterstudium über 30 noch studentisch versichert?

In der Regel nicht. Die studentische Krankenversicherung endet mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V) – unabhängig davon, ob du im Bachelor oder Master bist. Danach bist du freiwilliges Mitglied. Eine Verlängerung gibt es nur, wenn familiäre oder persönliche Gründe oder die Art der Ausbildung die Überschreitung rechtfertigen; das prüft die Kasse im Einzelfall.

Wie bin ich zwischen Bachelor und Master krankenversichert?

Schreibst du dich innerhalb eines Monats nach dem Ende des Bachelor-Semesters neu ein, läuft die studentische Krankenversicherung weiter (§ 190 Abs. 9 SGB V). Bei einer längeren Lücke endet sie. Unter 25 bleibt die Familienversicherung in der Wartezeit nach Kassenpraxis meist bestehen; ab 25 bist du in der Lücke in der Regel freiwillig versichert.

Was kostet die Krankenversicherung im Master ab 30?

Als freiwilliges Mitglied zahlst du 2026 mindestens auf 1.318,33 € Einnahmen – je nach Kasse rund 260,77 € (mit Kind) bis 297,81 € (kinderlos) im Monat. Bei 2,9 % Zusatzbeitrag und kinderlos sind es 278,17 €, für einen zweijährigen Master rund 6.676 €. Verdienst du mehr, steigt der Beitrag.

Gilt meine Befreiung auch für den Master?

Nach Auffassung der Spitzenverbände der Krankenkassen nur, wenn der Master unmittelbar oder nach höchstens einem Monat Pause beginnt. Bei einer längeren Lücke entsteht mit der neuen Einschreibung eine neue Versicherungspflicht – unter 30 mit neuer Wahl und neuer Drei-Monats-Frist. Lass dir das von deiner Kasse bestätigen.

Kann ich die studentische Krankenversicherung über 30 verlängern, weil ich einen Master mache?

Der Master allein ist kein anerkannter Verlängerungsgrund. Das Gesetz nennt die Art der Ausbildung sowie familiäre und persönliche Gründe, insbesondere den Zweiten Bildungsweg (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V); Kassen nennen etwa Kinderbetreuung oder eine längere Erkrankung. Ob ein Grund vorliegt, entscheidet die Kasse im Einzelfall.

Quellen

  1. § 190 SGB V – Ende der Mitgliedschaft (Abs. 9)
  2. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 9)
  3. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (Abs. 4)
  4. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
  5. § 10 SGB V – Familienversicherung (Abs. 2)
  6. Barmer: Krankenversicherung für Studierende über 25 (Verlängerungsgründe) – abgerufen 10.10.2026
  7. Barmer: Ende der Familienversicherung (Übergänge zwischen Studienphasen) – Stand 27.08.2026
  8. krankenkasseninfo.de: Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master (Sekundärquelle) – 05.03.2026
  9. AOK Bayern Firmenkunden: Beschäftigung von Werkstudenten (Lücke Bachelor–Master) – Stand 01.01.2026
  10. BKK firmus: Beitragstabelle 2026 freiwillig Versicherte – Stand 11.12.2025
  11. Haufe: KV-Befreiung wirkt nicht auf weiteren Studiengang (Sekundärquelle) – 07.08.2012
Redaktion KV-Student.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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