Inhalt (8 Abschnitte)
- Beihilfe als Student über 25: Warum sie in der Regel endet
- Vorsicht schon vor 25: Arbeit nach der Erstausbildung
- Was mit 25 passiert: drei Ausgangslagen
- Die Aufstockung auf 100 %: mit oder ohne Gesundheitsprüfung?
- Was die Zeit nach 25 kostet: die Rechnung
- Vier Fehler rund um die 25er-Grenze
- Checkliste: Was du vor deinem 25. Geburtstag erledigen solltest
- Über 25 im Master, im Zweitstudium oder in der Promotion
- Als Student über 25 bekommst du in der Regel keine Beihilfe mehr: Sie hängt am Familienzuschlag und damit am Kindergeld, das es für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt (§ 4 Abs. 2 BBhV, § 32 Abs. 4 EStG).
- Im Bund endet die Berücksichtigung meist mit Ablauf des Monats, in dem du 25 wirst; Länderregeln können abweichen – verbindlich ist die Beihilfestelle.
- Warst du befreit, musst du deinen Restkosten-Tarif auf 100 % umstellen und bleibst bis Studienende privat. Öffentliche Beispiele für Studententarife: rund 95 € bis über 300 € im Monat.
- Ob die Aufstockung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist, hängt von deinem Vertrag ab – eine allgemeine Regel gibt es nicht.
- Schon vor 25 kann die Beihilfe enden, wenn du nach Abschluss deiner Erstausbildung regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden arbeitest; ein konsekutiver Master zählt laut Familienkasse meist noch zur Erstausbildung.
Als Student über 25 bekommst du als Beamtenkind in der Regel keine Beihilfe mehr: Sie hängt am Familienzuschlag und damit am Kindergeld, das es für Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt (§ 4 Abs. 2 BBhV, § 32 Abs. 4 EStG). Warst du befreit, stellst du deinen Restkosten-Tarif auf 100 % um und bleibst bis Studienende privat – öffentliche Beispiele für Studententarife liegen bei rund 95 € bis über 300 € im Monat (Stand Oktober 2026).
Beihilfe als Student über 25: Warum sie in der Regel endet
Die Beihilfe bekommt nicht du, sondern dein verbeamteter Elternteil – für sich und für „berücksichtigungsfähige“ Angehörige. Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV). Der Familienzuschlag wiederum folgt dem Kindergeld. Und Kindergeld gibt es für Kinder in Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG).
Kindergeld
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn du in Ausbildung bist
Familienzuschlag
deine Eltern bekommen ihn für dich, solange Kindergeld zusteht
Beihilfe
im Bund 80 % für dich, solange du beim Familienzuschlag zählst (§ 46 Abs. 2 BBhV)
Fällt das erste Glied weg, fallen die anderen mit. Die Allianz schreibt für ihre Studententarife entsprechend, der günstige Zugang für Beihilfe-Kinder ende mit dem 25. Geburtstag. Sonderfälle – etwa bei einer Behinderung – regelt das Kindergeldrecht gesondert; die klärt die Beihilfestelle.
Wann genau endet die Beihilfe?
Das Lebensjahr ist am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Weil Kindergeld und Familienzuschlag monatsweise gezahlt werden, endet die Berücksichtigung im Bund in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem du 25 wirst. Das ist eine Ableitung aus der Kindergeldlogik; Länder können abweichen. Verbindlich ist die Auskunft der Beihilfestelle deiner Eltern.
| Geburtsdatum | 25. Lebensjahr vollendet | Beihilfe als Kind in der Regel bis |
|---|---|---|
| 10.10.2001 | 09.10.2026 | 31.10.2026 |
| 15.03.2002 | 14.03.2027 | 31.03.2027 |
| 01.04.2002 | 31.03.2027 | 31.03.2027 |
Dein Datum rechnet der Fristenrechner aus. Welcher Beihilfesatz in deinem Bundesland gilt und welche Besonderheiten es dort gibt, steht unter Beihilfe für Kinder je Bundesland.
Vorsicht schon vor 25: Arbeit nach der Erstausbildung
Die Beihilfe kann auch früher enden. Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind beim Kindergeld nur noch berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschädlich sind eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von höchstens 20 Stunden, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob (§ 32 Abs. 4 S. 2–3 EStG). Vor diesem Abschluss zählen deine Arbeitsstunden nicht.
Wichtig für den Master: Ein Master, der zeitlich und inhaltlich auf den Bachelor abgestimmt ist – etwa ein konsekutiver Master direkt im Anschluss –, gehört laut Dienstanweisung der Familienkassen in der Regel noch zur Erstausbildung (DA-KG 2026, A 20.2.4). Dann gilt die 20-Stunden-Grenze noch nicht, solange das Studium im Vordergrund steht. Bis zu zwei Monate mit mehr als 20 Stunden, etwa in den Semesterferien, sind ohnehin unschädlich, wenn der Jahresdurchschnitt 20 Stunden nicht übersteigt (A 20.3.1). Gilt dein weiteres Studium dagegen als Zweitausbildung und arbeitest du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, können Kindergeld, Familienzuschlag und Beihilfe schon vor 25 wegfallen. Dein Restkosten-Tarif deckt dann nur noch 20 % – eine teure Lücke, wenn sie niemand bemerkt. Sprich Jobpläne im Master deshalb vorher mit deinen Eltern ab. Mehr zu den Stundenregeln im Ratgeber Krankenversicherung als Werkstudent.
Was mit 25 passiert: drei Ausgangslagen
| Bisher | Ab 25 | Beitrag pro Monat |
|---|---|---|
| Befreit, Beihilfe + Restkosten-Tarif | Umstellung auf 100 %-Tarif, privat bis Studienende | rund 95 € bis über 300 € |
| Nicht befreit, studentisch versichert | keine Änderung; Beihilfe spielte keine Rolle | 141,93–160,82 € |
| Über gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert | Familienversicherung endet, studentische Versicherungspflicht beginnt – mit neuer Drei-Monats-Frist | 141,93–160,82 € |
Die erste Zeile ist der kritische Fall. Die Befreiung zu Studienbeginn gilt unwiderruflich bis Studienende (§ 8 Abs. 2 SGB V). Auch wenn der private 100 %-Tarif teurer ist als die studentische Krankenversicherung, kommst du nicht einfach zurück. Wege zurück gibt es nur über eine neue Versicherungspflicht (Kann man als Student von der PKV in die GKV wechseln?).
Die 25 gehört in die Entscheidung zu StudienbeginnWer sich mit 19 befreien lässt, entscheidet damit auch über die Zeit nach 25. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt (23.09.2026), dass die Befreiung für die Dauer des Studiums bindet. Plane das wahrscheinliche Studienende ein – nicht das schnellste.
Die Aufstockung auf 100 %: mit oder ohne Gesundheitsprüfung?
Der Restkosten-Tarif ist auf den Beihilfesatz zugeschnitten. Endet die Beihilfe, muss der Versicherungsschutz auf 100 % erhöht werden – meist durch Umstellung in einen Studententarif oder Normaltarif desselben Versicherers. Ob das ohne neue Gesundheitsprüfung geht, regelt dein Vertrag. In Foren wird häufig berichtet, die Aufstockung sei beim eigenen Versicherer ohne Gesundheitsprüfung möglich gewesen; eine allgemeine gesetzliche Regel dafür haben wir nicht gefunden.
- Frag deinen Versicherer schriftlich: Wird mit 25 ohne neue Gesundheitsprüfung auf 100 % umgestellt?
- In welchen Tarif wird umgestellt, und was kostet er in deinem Alter?
- Ab welchem Datum gilt der neue Beitrag – Geburtstag oder Monatsende?
- Muss die Umstellung beantragt werden, und bis wann?
Am besten stellst du diese Fragen nicht erst mit 24, sondern vor der Befreiung zu Studienbeginn. Wie Studententarife funktionieren, erklärt der Ratgeber PKV-Studententarif.
Was die Zeit nach 25 kostet: die Rechnung
Ob sich der Beihilfe-Weg insgesamt gelohnt hat, entscheidet die Zeit nach 25. Ein einfacher Vergleich für zwei Studienjahre nach dem 25. Geburtstag, kinderlos:
| Zwei Jahre nach 25 | pro Monat | zwei Jahre gesamt |
|---|---|---|
| Studentische Krankenversicherung | 148,09 € | 3.554 € |
| 100 %-Tarif, angenommen 120 € | 120,00 € | 2.880 € |
| 100 %-Tarif, angenommen 150 € | 150,00 € | 3.600 € |
| 100 %-Tarif, angenommen 250 € | 250,00 € | 6.000 € |
Die Schwelle liegt also ungefähr beim Beitrag der studentischen Krankenversicherung: Kostet dein 100 %-Tarif nach 25 weniger als rund 148 €, bleibt der private Weg günstig; kostet er deutlich mehr, frisst er den Vorteil aus den Jahren vor 25 auf. Über das ganze Studium gerechnet war der Beihilfe-Weg in unseren Beispielen bei einem Studium von 19 bis 24 rund 5.300 € günstiger, bei einem Start mit 24 und Abschluss mit 30 dagegen rund 5.000 € teurer. Mit deinen Zahlen rechnet der Beamtenkind-Rechner.
Beamtenkind: Kosten im Studium – zwei Beispiele
Summe der Beiträge über das ganze Studium · Studienstart mit 19 · Restkosten-Tarif 55 €, ab 25 Studententarif 150 € (Annahmen)
Eigene Beispielrechnung, Stand 10.10.2026: KVdS bei der TK 141,16 € (unter 23) bzw. 146,29 € (ab 23, kinderlos); Beihilfe 80 % (§ 46 BBhV) mit angenommenem Restkosten-Tarif 55 €; ab 25 angenommener Studententarif 150 €. Ohne Beitragsanpassungen; kein Angebot.
Vier Fehler rund um die 25er-Grenze
Endet die Beihilfe und niemand stellt den Tarif um, deckt der Restkosten-Tarif nur noch 20 %. Arztrechnungen bleiben dann zu 80 % an dir hängen.
Gilt dein weiteres Studium als Zweitausbildung, können regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden Kindergeld und Beihilfe schon vor 25 beenden.
Liegt der 100 %-Tarif deutlich über rund 148 € im Monat, kostet dich jedes weitere Studienjahr mehr als die studentische Krankenversicherung.
Beihilfeantrag und Vertrag laufen oft über deine Eltern. Mit 25 geht es um deinen Schutz – kümmere dich gemeinsam mit ihnen um die Umstellung.
Checkliste: Was du vor deinem 25. Geburtstag erledigen solltest
- Datum klären: Bis wann bekommst du Beihilfe? Bei der Beihilfestelle deiner Eltern nachfragen.
- Versicherer kontaktieren: spätestens drei Monate vorher – Umstellung auf 100 %, neuer Beitrag, Gesundheitsprüfung.
- Lücke vermeiden: Der neue Schutz muss nahtlos ab dem ersten Tag ohne Beihilfe gelten.
- BAföG anpassen: Mit BAföG den höheren Beitrag melden – privat Versicherte erhalten bis zu 102 € plus 35 € Zuschlag (§ 13a BAföG).
- Kindergeld beenden lassen: Deine Eltern melden das Ende der Ausbildung bzw. der Altersgrenze der Familienkasse; der Familienzuschlag wird angepasst.
- Studienende neu schätzen: Wie lange zahlst du den 100 %-Tarif noch?
Über 25 im Master, im Zweitstudium oder in der Promotion
Master: Schließt dein Master direkt an, wirkt die Befreiung nach Auffassung der Krankenkassen fort, wenn höchstens ein Monat Pause dazwischen liegt. Bei einer längeren Lücke entsteht eine neue Versicherungspflicht – unter 30 kannst du dann neu wählen und dich gegen eine erneute Befreiung entscheiden (Zweitstudium und Urlaubssemester).
Promotion: Für Promovierende gibt es keine studentische Krankenversicherung (BSG, 07.06.2018). Mit Stipendium bist du freiwillig gesetzlich oder privat versichert; wer im Studium privat war, erfüllt die Vorversicherungszeit für die freiwillige GKV meist nicht (Krankenversicherung mit Stipendium).
Selbst verbeamtet: Wirst du nach dem Studium Beamtin oder Beamter, bekommst du eigene Beihilfe – im Bund 50 % (§ 46 BBhV) – und brauchst wieder einen Restkosten-Tarif. Wer bis dahin privat versichert war, wechselt oft beim selben Versicherer.
Den Überblick über alle Fragen rund um Beamtenkinder im Studium gibt der Ratgeber Beamtenkind im Studium. Und welche Frist für dich gerade läuft, zeigt der kostenlose Studien-KV-Check in 60 Sekunden.
Häufige Fragen
Bekommen Beamtenkinder über 25 noch Beihilfe?
In der Regel nicht. Kinder sind bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 2 BBhV) – praktisch, solange Kindergeld gezahlt wird. Für Kinder in Ausbildung ist das bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Fall (§ 32 Abs. 4 EStG). Sonderfälle, etwa bei einer Behinderung, klärt die Beihilfestelle.
Endet die Beihilfe am 25. Geburtstag oder am Monatsende?
Im Bund in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem du das 25. Lebensjahr vollendest – also den Tag vor deinem 25. Geburtstag erreichst. Das folgt aus der Kindergeld- und Familienzuschlag-Logik, die monatsweise rechnet. Länder können abweichen; verbindlich ist die Auskunft der Beihilfestelle deiner Eltern.
Was passiert mit der PKV eines Beamtenkindes mit 25?
Der Restkosten-Tarif deckt nur den Teil, den die Beihilfe nicht zahlt, meist 20 %. Endet die Beihilfe, muss er auf 100 % umgestellt werden – oft in einen Studententarif. Warst du von der studentischen Versicherungspflicht befreit, bleibst du bis Studienende privat versichert.
Kann ich mit 25 in die studentische Krankenversicherung wechseln?
Nicht, wenn du dich zu Studienbeginn befreit hast – die Befreiung gilt unwiderruflich bis Studienende (§ 8 Abs. 2 SGB V). Warst du nicht befreit, bist du ohnehin studentisch versichert. Eine neue Wahl gibt es nach Auffassung der Krankenkassen erst bei einem neuen Studium nach mehr als einem Monat Pause oder durch eine andere neue Versicherungspflicht.
Muss ich mit 25 eine neue Gesundheitsprüfung machen?
Das hängt von deinem Vertrag ab. Manche Versicherer stellen den Restkosten-Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung auf 100 % um, eine allgemeine gesetzliche Regel dafür gibt es aber nicht. Lass dir die Bedingungen für die Aufstockung schriftlich geben – am besten schon vor der Befreiung zu Studienbeginn.
Was kostet die Krankenversicherung für Beamtenkinder nach 25?
Befreit und privat: ein 100 %-Tarif, nach öffentlichen Beispielen für Studententarife rund 95 € bis über 300 € im Monat. Nicht befreit: die studentische Krankenversicherung mit 141,93 € bis 160,82 € (kinderlos, Stand 10.10.2026). Mit BAföG gibt es einen Zuschlag von bis zu 102 € plus 35 €.
Quellen
- § 4 BBhV – Berücksichtigungsfähige Personen
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 32 EStG – Kinder (Abs. 4)
- BZSt: Dienstanweisung zum Kindergeld (DA-KG) 2026, A 20.2.4 und A 20.3.1 – Stand 2026, abgerufen 12.10.2026
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 13a BAföG – Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- Allianz: PKV für Studierende (Beihilfe-Kinder bis zum 25. Geburtstag) – abgerufen 10.10.2026
- HanseMerkur: Private Krankenversicherung für Studenten – abgerufen 10.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 10.10.2026
- Verbraucherzentrale Hamburg: Privat krankenversichert ins Studium – 23.09.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.