Ratgeber

Krankenversicherung als Student unter 25: Familienversicherung, 565 € und 603 €

Unter 25 zahlen die meisten Studierenden für ihre Krankenversicherung nichts – weil sie über ihre Eltern familienversichert sind. Hier steht, welche Voraussetzungen gelten, wie viel du 2026 verdienen darfst, was als Einkommen zählt und was passiert, wenn die Familienversicherung nicht greift.

Redaktion KV-Student.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Familienversicherung als Student unter 25: die Voraussetzungen
  2. Einkommensgrenze 2026: 565 € und 603 €
  3. Was als Einkommen zählt – und was nicht
  4. Sechs Beispiele: Bleibst du familienversichert?
  5. Fünf Fehler, die die Familienversicherung kosten
  6. Wenn die Familienversicherung nicht greift: studentische Krankenversicherung
  7. Sonderfälle unter 25
  8. Checkliste für Studierende unter 25
Das Wichtigste in Kürze
  • Als Student unter 25 bist du beitragsfrei familienversichert, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und du in Ausbildung bist (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V).
  • Dein Gesamteinkommen darf 2026 regelmäßig höchstens 565 € im Monat betragen, bei einem Minijob 603 €; 2027 voraussichtlich 590 € bzw. 633 € (Entwurf).
  • BAföG und steuerfreie Stipendien zählen nicht zum Gesamteinkommen; bei Arbeitslohn wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 102,50 € im Monat abgezogen.
  • Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als 6.450 € im Monat sowie mehr als der gesetzlich versicherte, ist die Familienversicherung ausgeschlossen (§ 10 Abs. 3 SGB V).
  • Greift die Familienversicherung nicht, bist du studentisch versichert: 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 € im Monat.

Als Student unter 25 bist du in der Regel kostenlos über deine Eltern familienversichert (§ 10 SGB V): Voraussetzung ist, dass ein Elternteil gesetzlich versichert ist und dein Gesamteinkommen 2026 regelmäßig höchstens 565 € im Monat beträgt, bei einem Minijob 603 €. BAföG und steuerfreie Stipendien zählen nicht mit. Greift die Familienversicherung nicht, zahlst du in der studentischen Krankenversicherung 136,80 € bis 160,82 € im Monat (Stand Oktober 2026).

Familienversicherung als Student unter 25: die Voraussetzungen

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern beitragsfrei mitversichert – bis 18 ohne Bedingung, bis 23 wenn sie nicht erwerbstätig sind und bis 25, wenn sie in Schul- oder Berufsausbildung sind (§ 10 Abs. 2 SGB V). Ein Studium zählt als Ausbildung. Damit es klappt, müssen alle diese Punkte erfüllt sein:

  • Ein Elternteil ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
  • Du hast deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
  • Du bist nicht selbst versicherungspflichtig – etwa als Arbeitnehmer mit mehr als 20 Wochenstunden im Semester – und nicht von der Versicherungspflicht befreit.
  • Du bist nicht hauptberuflich selbstständig.
  • Dein Gesamteinkommen überschreitet regelmäßig nicht 565 € im Monat (Minijob: 603 €).
  • Ist ein Elternteil privat versichert, verdient er nicht mehr als 6.450 € im Monat oder nicht mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil (§ 10 Abs. 3 SGB V, Stand 2026).

Solange du familienversichert bist, entsteht die studentische Versicherungspflicht gar nicht (§ 5 Abs. 7 SGB V). Du musst bei der Einschreibung also nichts bezahlen; die Kasse deiner Eltern meldet deinen Status an die Hochschule. Sind deine Eltern privat versichert, gelten andere Regeln – sie stehen im Ratgeber Krankenversicherung als Student, Eltern privat versichert.

Einkommensgrenze 2026: 565 € und 603 €

Die Grenze beträgt ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Für Minijobs gilt die höhere Geringfügigkeitsgrenze. Beide Werte steigen jedes Jahr:

2026 amtlich (Barmer, Stiftung Warentest); 2027 eigene Berechnung: Bezugsgröße 4.130 € ÷ 7 laut Kabinettsbeschluss 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend) bzw. Mindestlohn 14,60 € × 130 ÷ 3.
Grenze20262027 (Entwurf)
Gesamteinkommen (ein Siebtel der Bezugsgröße)565 €590 €
Minijob (Geringfügigkeitsgrenze)603 €633 €

„Regelmäßig“ ist wichtig: Die Barmer erlaubt, die Grenze in bis zu zwei Monaten pro Jahr zu überschreiten (Stand 03.09.2026). Ein gut bezahlter Ferienmonat schadet also nicht. Verdienst du dagegen dauerhaft mehr, endet die Familienversicherung.

Was als Einkommen zählt – und was nicht

Gemeint ist das „Gesamteinkommen“ im steuerlichen Sinn – nicht alles Geld, das du bekommst. Das macht einen großen Unterschied:

Nach TK (Stand 19.12.2025), Haufe (15.01.2026) und Barmer (Stand 03.09.2026); eigene Zusammenstellung. Verbindlich entscheidet die Kasse.
EinnahmeZählt zum Gesamteinkommen?
Werkstudenten- oder Teilzeitlohnja, nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 € im Jahr (102,50 € im Monat)
Minijobeigene Grenze: bis 603 € im Monat unschädlich
Gewinn aus selbstständiger Tätigkeitja
Kapitalerträgeja, nach Abzug des Sparerpauschbetrags
BAföGnein
Steuerfreie Stipendiennein
Kindergeld, Elterngeld, Wohngeldnein

Rechnerisch kannst du als Werkstudent also bis rund 667,50 € brutto im Monat verdienen (565 € + 102,50 €), ohne die Grenze zu reißen (eigene Berechnung). Einige Kassen-Merkblätter stellen vereinfacht auf das Bruttoentgelt ab – frag im Zweifel bei der Kasse deiner Eltern nach. Wie der Job selbst versichert ist, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung als Werkstudent.

Sechs Beispiele: Bleibst du familienversichert?

Die Regeln wirken abstrakt. Sechs typische Fälle zeigen, wie sie in der Praxis ausgehen – jeweils mit einem gesetzlich versicherten Elternteil, Stand 2026:

Eigene Einordnung nach § 10 SGB V und den Angaben von TK, Haufe und Barmer; Stand 10.10.2026. Verbindlich entscheidet die Kasse.
FallFamilienversichert?
20 Jahre, Minijob mit 550 € im Monatja – unter der Minijob-Grenze von 603 €
21 Jahre, BAföG plus Minijob mit 400 €ja – BAföG zählt nicht, der Minijob liegt unter 603 €
22 Jahre, Werkstudent mit 650 € bruttorechnerisch ja – 650 € − 102,50 € = 547,50 € Gesamteinkommen; bei der Kasse bestätigen lassen
22 Jahre, Werkstudent mit 900 € bruttonein – Gesamteinkommen 797,50 €; studentisch versichert
23 Jahre, im Juli und August je 1.500 € Ferienjob, sonst nichtsja – Überschreitung in bis zu zwei Monaten ist unschädlich
24 Jahre, steuerfreies Stipendium 300 € plus Minijob 500 €ja – steuerfreie Stipendien zählen nicht mit

Grenzfälle gibt es vor allem bei Werkstudenten knapp über 565 € und bei Selbstständigen mit schwankendem Gewinn. Hier lohnt sich eine kurze schriftliche Anfrage bei der Kasse deiner Eltern, bevor du einen Job annimmst.

Fünf Fehler, die die Familienversicherung kosten

Brutto und Gesamteinkommen verwechseln

Wer nur auf den Bruttolohn schaut, lehnt vielleicht einen passenden Job ab – oder unterschätzt bei Selbstständigkeit den Gewinn.

Dauerhaft knapp drüber liegen

Zwei Ausreißer-Monate sind erlaubt, ein Job, der regelmäßig über der Grenze liegt, nicht.

Änderungen nicht melden

Die Kasse prüft die Voraussetzungen regelmäßig. Wer Einkommen oder Ausbildungsende nicht angibt, riskiert rückwirkend Beiträge.

Die Studienpause unterschätzen

Ohne Ausbildung gilt die Familienversicherung nur bis 23 und nur ohne Erwerbstätigkeit.

Den 25. Geburtstag vergessen

Danach bist du selbst Mitglied und zahlst – auch wenn sich sonst nichts ändert.

Wenn die Familienversicherung nicht greift: studentische Krankenversicherung

Verdienst du zu viel oder sind deine Eltern nicht gesetzlich versichert, bist du ab Studienbeginn in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Der Beitrag hängt nicht von deinem Einkommen ab, sondern von einer festen Bemessung von 855 € im Monat:

Studentische KV 2026, Kranken- und Pflegeversicherung pro Monat; Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 10.10.2026; eigene Berechnung.
Altergünstigste Kasse (2,18 %)Ø 2,9 %teuerste Kasse (4,39 %)
unter 23 (Pflege 3,6 %)136,80 €142,96 €155,69 €
23 oder 24, kinderlos (Pflege 4,2 %)141,93 €148,09 €160,82 €

Mit dem Beginn der studentischen Versicherungspflicht startet auch eine Drei-Monats-Frist für eine mögliche Befreiung – relevant nur, wenn du privat versichert sein willst (Befreiung von der Krankenversicherungspflicht als Student). Alle Kassen mit Beitrag stehen in der Tabelle Beitrag der studentischen Krankenversicherung 2026.

Sonderfälle unter 25

Beamtenkind

Ist ein Elternteil verbeamtet, bist du meist über die Beihilfe (im Bund 80 %) und einen privaten Restkosten-Tarif versichert – und musst dich zu Studienbeginn entscheiden (Beamtenkind im Studium).

Freiwilligendienst

Hat ein Freiwilligendienst deine Ausbildung verzögert, verlängert sich die Familienversicherung um dessen Dauer, höchstens um zwölf Monate (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V).

Zwischen Bachelor und Master

In der Wartezeit bleibt die Familienversicherung nach Kassenpraxis in der Regel bestehen (krankenkasseninfo.de, 05.03.2026) – lass dir das bestätigen.

Studienpause oder -abbruch

Ohne Ausbildung bist du nur bis 23 familienversichert, und nur, wenn du nicht erwerbstätig bist (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V).

Checkliste für Studierende unter 25

  1. Status prüfen: Ist ein Elternteil gesetzlich versichert? Greift die Sonderregel bei einem privat versicherten Elternteil?
  2. Einkommen planen: Gesamteinkommen regelmäßig höchstens 565 € (Minijob 603 €); Ausnahmen in bis zu zwei Monaten.
  3. Änderungen melden: Neue Jobs oder höheres Einkommen der Kasse deiner Eltern mitteilen.
  4. Den 25. Geburtstag vormerken: Am Tag davor endet die Familienversicherung – danach zahlst du selbst (Krankenversicherung als Student über 25).

Welche Frist für dich als Nächstes kommt, rechnet der Fristenrechner mit Datum aus. Und ob du in deiner Lage etwas tun musst, zeigt der kostenlose Studien-KV-Check in 60 Sekunden – meistens lautet die Antwort unter 25: „Alles gut, gesetzlich bleiben.“

Häufige Fragen

Bin ich als Student unter 25 automatisch familienversichert?

Nicht automatisch, aber in der Regel: Wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist, du in Ausbildung bist, nicht selbst versicherungspflichtig oder befreit bist und dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt (Minijob 603 €), bist du beitragsfrei über die Kasse deiner Eltern mitversichert (§ 10 SGB V).

Wie viel darf ich als Student verdienen, um familienversichert zu bleiben?

Dein Gesamteinkommen darf 2026 regelmäßig 565 € im Monat nicht übersteigen; bei einem Minijob gilt 603 €. Bei Arbeitslohn wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € im Jahr (102,50 € im Monat) abgezogen, rechnerisch sind so rund 667,50 € brutto möglich. Lass dir den Betrag von der Kasse bestätigen.

Zählt BAföG zum Einkommen der Familienversicherung?

Nein. BAföG, Kindergeld und steuerfreie Stipendien gehören nach Angaben der TK nicht zum Gesamteinkommen (Stand 19.12.2025). Sie gefährden die Familienversicherung also nicht.

Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze überschreite?

Gelegentliche Überschreitungen in bis zu zwei Monaten im Jahr sind unschädlich (Barmer). Verdienst du regelmäßig mehr, endet die Familienversicherung und du wirst in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig – 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 € im Monat.

Bin ich nach dem Studium unter 25 noch familienversichert?

Nur, wenn du nicht erwerbstätig bist und noch nicht 23 bist (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V) – oder wenn du weiter in Ausbildung bist, etwa direkt im Master. In der Wartezeit zwischen Bachelor und Master bleibt die Familienversicherung nach Kassenpraxis in der Regel bestehen; lass dir das bestätigen.

Steigt die Einkommensgrenze der Familienversicherung 2027?

Voraussichtlich ja. Sie beträgt ein Siebtel der Bezugsgröße. Mit der Bezugsgröße laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 wären das 590 € im Monat, die Minijob-Grenze läge bei 633 € (eigene Berechnung, Bundesrat ausstehend).

Quellen

  1. § 10 SGB V – Familienversicherung
  2. Barmer: Familienversicherung für Studierende – Stand 03.09.2026
  3. TK: Einkommensgrenze in der Familienversicherung – Stand 19.12.2025
  4. Haufe: Familienversicherung – Gesamteinkommen und Pauschbeträge – 15.01.2026
  5. Barmer: Ende der Familienversicherung – Stand 27.08.2026
  6. krankenkasseninfo.de: Krankenversicherung zwischen Bachelor und Master (Sekundärquelle) – 05.03.2026
  7. Stiftung Warentest: Krankenversicherung für Studierende – 04.01.2026
  8. GKV-Spitzenverband: Krankenkassenliste mit Zusatzbeiträgen – Stand 10.10.2026
Redaktion KV-Student.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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