Ratgeber

Krankenversicherung im Praktikum als Student: Pflicht-, freiwilliges, Vor- und Nachpraktikum

Ob du im Praktikum Krankenversicherung zahlst, hängt an zwei Fragen: Ist das Praktikum in deiner Studienordnung vorgeschrieben? Und bist du währenddessen eingeschrieben? Hier stehen alle Fälle – mit den Regeln der Krankenkassen, Stand 2026.

Redaktion KV-Student.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung im Praktikum als Student: die vier Fälle
  2. Pflichtpraktikum während des Studiums
  3. Freiwilliges Praktikum während des Studiums
  4. Vor- und Nachpraktikum: Wenn du nicht eingeschrieben bist
  5. Praktikum nach dem Studium
  6. Vier Beispiele aus der Praxis
  7. Drei Irrtümer rund ums Praktikum
  8. Sonderfälle: Praxissemester, Medizin, Ausland
  9. Checkliste vor dem Praktikum
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums ist in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei – unabhängig von Dauer und Vergütung (AOK, Stand 01.01.2026).
  • Für ein freiwilliges Praktikum während des Studiums gelten die Werkstudentenregeln: kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn das Studium im Vordergrund steht.
  • Vorgeschriebene Vor- oder Nachpraktika mit Vergütung sind in allen Zweigen versicherungspflichtig; ohne Vergütung bist du als Praktikant pflichtversichert, wenn keine Familienversicherung besteht (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V).
  • Unbezahlte Pflichtpraktikanten zahlen denselben Beitrag wie Studierende – 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 € im Monat.
  • Bist du familienversichert, zählt die Praktikumsvergütung zum Gesamteinkommen (Grenze 2026: 565 €, Minijob 603 €).

Die Krankenversicherung im Praktikum als Student hängt davon ab, ob das Praktikum vorgeschrieben ist und ob du eingeschrieben bist: Ein Pflichtpraktikum während des Studiums ist in allen Zweigen versicherungsfrei, ein freiwilliges folgt den Werkstudentenregeln – du bleibst so versichert wie bisher (AOK, Stand 01.01.2026). Vorgeschriebene Vor- und Nachpraktika sind mit Vergütung versicherungspflichtig; ohne Vergütung zahlst du als Praktikant 2026 136,80 € bis 160,82 € im Monat, wenn du nicht familienversichert bist.

Krankenversicherung im Praktikum als Student: die vier Fälle

Die Krankenkassen unterscheiden Praktika nach zwei Merkmalen. Erstens: Ist das Praktikum in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben (Pflichtpraktikum) oder machst du es freiwillig? Zweitens: Liegt es während des Studiums (Zwischenpraktikum, du bist eingeschrieben) oder davor bzw. danach (Vor- oder Nachpraktikum)? Daraus ergeben sich vier Fälle:

Nach AOK Firmenkunden „Praktikanten in der Sozialversicherung“ (Stand 01.01.2026) und HEK-Infoblatt (Stand 04/2026); Minijob-Grenze 2026: 603 €.
PraktikumKranken- und PflegeversicherungRenten- und Arbeitslosenversicherung
Vorgeschrieben, während des Studiumsversicherungsfrei – du bleibst wie bisher versichertversicherungsfrei
Freiwillig, während des Studiumsversicherungsfrei nach Werkstudentenregeln, wenn das Studium überwiegtRV pflichtig (außer Minijob), ALV frei
Vorgeschrieben, vor oder nach dem Studium, mit Vergütungversicherungspflichtig, Arbeitgeber zahlt mitversicherungspflichtig
Vorgeschrieben, vor oder nach dem Studium, ohne Vergütungpflichtversichert als Praktikant, wenn keine Familienversicherung besteht (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)versicherungspflichtig
Freiwillig, nach dem Studiumnormale Beschäftigung: versicherungspflichtig (Minijob bis 603 €: Minijob-Regeln)versicherungspflichtig (Minijob: Minijob-Regeln)

Pflichtpraktikum während des Studiums

Das ist der häufigste Fall: Deine Studienordnung schreibt ein Praxissemester oder ein mehrwöchiges Praktikum vor, und du bist währenddessen eingeschrieben. Die AOK formuliert: Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum ist der Praktikant als Studierender immatrikuliert – das Praktikum ist in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, unabhängig von Dauer und Vergütung (Stand 01.01.2026).

Für deine Krankenversicherung heißt das: Es ändert sich nichts. Bist du familienversichert, bleibst du es – solange die Vergütung dein Gesamteinkommen nicht über 565 € im Monat hebt. Bist du studentisch versichert, zahlst du deinen normalen Beitrag weiter. Bist du befreit und privat versichert, bleibst du privat. Auch ein gut bezahltes Praxissemester kostet dich in der studentischen Krankenversicherung keinen Cent mehr.

Achtung bei der FamilienversicherungDie AOK weist ausdrücklich darauf hin: Besteht eine Familienversicherung, ist die Praktikumsvergütung beim zulässigen Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Ein Praxissemester mit 1.200 € im Monat kann die Familienversicherung also beenden – dann wirst du studentisch versichert. Die Regeln stehen unter Krankenversicherung als Student unter 25.

Freiwilliges Praktikum während des Studiums

Machst du ein Praktikum, das deine Studienordnung nicht verlangt, gilt es als normale Beschäftigung – mit den Ausnahmen für Studierende. Die AOK schreibt: Bei einem nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktikum besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung Versicherungsfreiheit, wenn Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. In der Praxis bedeutet das die Werkstudentenregeln: höchstens 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit, in den Semesterferien mehr, aber nicht länger als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden (Krankenversicherung als Werkstudent).

Ein Vollzeitpraktikum in den Semesterferien ist damit in der Regel kranken- und pflegeversicherungsfrei. Ein Vollzeitpraktikum über ein ganzes Semester neben dem Studium dagegen nicht – dann steht nicht mehr das Studium im Vordergrund, und du wirst als Beschäftigter versicherungspflichtig. Zahlt das Praktikum höchstens 603 € im Monat, kommt eine Beschäftigung als Minijob in Betracht (AOK).

Vor- und Nachpraktikum: Wenn du nicht eingeschrieben bist

Manche Studiengänge verlangen ein Praktikum vor Studienbeginn (Vorpraktikum) oder nach dem Abschluss (Nachpraktikum, etwa für eine Anerkennung). Dann bist du währenddessen nicht eingeschrieben, und die Studentenregeln greifen nicht.

Mit Vergütung

Du bist grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig (AOK). Arbeitgeber und Praktikant teilen sich die Beiträge.

Ohne Vergütung

Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben pflichtig. In der Kranken- und Pflegeversicherung bist du als Praktikant pflichtversichert – außer es besteht eine vorrangige Familienversicherung.

Die Praktikantenversicherung für unbezahlte Pflichtpraktika steht in § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V und gilt „längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres“. Der Beitrag wird wie bei Studierenden berechnet: § 236 und § 245 SGB V gelten für beide Gruppen. Du zahlst also 2026 je nach Kasse 136,80 € bis 160,82 € im Monat, und zwar selbst (AOK). Die Mitgliedschaft endet mit dem Tag, an dem du das Praktikum aufgibst (§ 190 Abs. 10 SGB V).

Beitrag für unbezahlte Pflichtpraktikanten 2026 nach § 236, § 245 SGB V; Zusatzbeiträge laut GKV-Spitzenverband, Stand 10.10.2026; eigene Berechnung.
Kasseunter 23 oder mit Kindab 23, kinderlos
günstigste Kasse (2,18 %)136,80 €141,93 €
Ø-Zusatzbeitrag (2,9 %)142,96 €148,09 €
teuerste Kasse (4,39 %)155,69 €160,82 €

Praktikum nach dem Studium

Nach dem Abschluss sind viele Praktika freiwillig – etwa als Einstieg in einen Beruf. Dann gelten die normalen Regeln für Beschäftigte: Mit einer Vergütung über 603 € im Monat bist du pflichtversichert, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte. Bis 603 € ist es ein Minijob; dann musst du dich anderweitig versichern – unter 23 und ohne Erwerbstätigkeit über die Familienversicherung, sonst meist freiwillig (ab rund 260,77 € im Monat, Stand 2026). Ein Werkstudentenprivileg gibt es nach dem Studium nicht mehr.

Wichtig: Die studentische Krankenversicherung läuft bis zum Ende des Semesters, in dem du exmatrikuliert wirst (§ 190 Abs. 9 SGB V). Ein Praktikum, das in diesem Semester beginnt, ändert daran nichts. Was danach gilt, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung nach dem Studium.

Vier Beispiele aus der Praxis

Eigene Einordnung nach AOK (Stand 01.01.2026) und § 5, § 10, § 236 SGB V; Beiträge mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Stand 10.10.2026. Verbindlich entscheidet die Kasse.
LageErgebnisDein KV-Beitrag pro Monat
21 Jahre, familienversichert, vorgeschriebenes Praxissemester, sechs Monate mit 1.000 € VergütungPraktikum versicherungsfrei, aber Gesamteinkommen über 565 € – Familienversicherung endet für diese Zeit, studentisch versichert142,96 €
24 Jahre, studentisch versichert, freiwilliges Ferienpraktikum acht Wochen VollzeitWerkstudentenregeln: kranken- und pflegeversicherungsfrei, Rentenbeiträge fallen anunverändert 148,09 €
26 Jahre, vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Vergütung, nicht familienversichertPraktikantenversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V148,09 €
23 Jahre, exmatrikuliert, freiwilliges Praktikum mit 1.800 € vor dem Masternormale Beschäftigung, pflichtversichert, Arbeitgeber zahlt die HälfteAnteil vom Entgelt

Das erste Beispiel überrascht viele: Das Praktikum selbst ist zwar beitragsfrei, die Vergütung kann aber die Familienversicherung beenden. Dann zahlst du für diese Monate den Studentenbeitrag. Endet das Praktikum und sinkt dein Einkommen wieder dauerhaft unter die Grenze, kann die Familienversicherung wieder aufleben – frag dazu deine Kasse.

Drei Irrtümer rund ums Praktikum

„Im Praktikum bin ich über den Betrieb versichert.“

Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums nicht – du bleibst über deine bisherige Versicherung geschützt. Über den Betrieb läuft nur die Unfallversicherung.

„Unbezahlte Praktika sind immer beitragsfrei.“

Ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ohne Vergütung kann eine eigene Pflichtversicherung als Praktikant auslösen – mit Studentenbeitrag.

„Nach dem Abschluss gilt noch der Studentenstatus.“

Für ein freiwilliges Praktikum nach dem Studium gibt es kein Werkstudentenprivileg mehr. Es ist eine normale Beschäftigung.

Sonderfälle: Praxissemester, Medizin, Ausland

Praxissemester an Fachhochschulen: Ist es in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und du bleibst eingeschrieben, gilt es als vorgeschriebenes Zwischenpraktikum – versicherungsfrei. Medizinstudium: Krankenpflegedienst und Famulatur sind Teil der ärztlichen Ausbildung nach der Approbationsordnung; was im Praktischen Jahr gilt, ist ein eigenes Thema (PKV für Medizinstudenten). Praktikum im Ausland: Hier kommen die Regeln des Gastlandes und Abkommen hinzu. Kläre vorher mit deiner Kasse, ob dein Schutz dort gilt und ob du zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung brauchst.

Checkliste vor dem Praktikum

  1. Studienordnung prüfen: Ist das Praktikum vorgeschrieben? Lass dir das von der Hochschule bescheinigen.
  2. Einschreibung klären: Bist du während des Praktikums eingeschrieben?
  3. Vergütung prüfen: Als Familienversicherter zählt sie zum Gesamteinkommen (565 € bzw. 603 € im Monat).
  4. Arbeitgeber informieren: Er braucht Immatrikulationsbescheinigung und Nachweis der Pflicht für die Meldung.
  5. Nach dem Studium: Lücken ohne Versicherung vermeiden – die freiwillige Mitgliedschaft greift automatisch.

Welche Frist für dich als Nächstes kommt, zeigt der kostenlose Studien-KV-Check in 60 Sekunden. Was dich deine Krankenversicherung bis zum Studienende kostet, rechnet der Studien-KV-Rechner.

Häufige Fragen

Wie bin ich im Pflichtpraktikum krankenversichert?

Während des Studiums bleibst du so versichert wie bisher – familienversichert, studentisch oder privat. Das vorgeschriebene Praktikum selbst ist in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungsfrei, unabhängig von Dauer und Vergütung (AOK, Stand 01.01.2026). Bist du familienversichert, zählt eine Vergütung aber zum Einkommen.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem Praktikum?

Bei einem Pflichtpraktikum während des Studiums zahlt aus dem Praktikum niemand Beiträge; du bleibst wie bisher versichert. Bei einem bezahlten Vor- oder Nachpraktikum teilen sich Arbeitgeber und Praktikant die Beiträge wie bei Beschäftigten. Bei einem unbezahlten vorgeschriebenen Vor- oder Nachpraktikum zahlst du den Beitrag selbst, wenn du nicht familienversichert bist.

Muss ich im freiwilligen Praktikum Krankenversicherung zahlen?

Während des Studiums in der Regel nicht aus dem Praktikum: Es gelten die Werkstudentenregeln, und das Praktikum ist kranken- und pflegeversicherungsfrei, wenn Zeit und Arbeitskraft überwiegend vom Studium in Anspruch genommen werden (AOK). Rentenbeiträge fallen an, außer bei einem Minijob bis 603 €.

Bin ich im Praktikum nach dem Studium krankenversichert?

Ein freiwilliges bezahltes Praktikum nach dem Abschluss ist eine normale Beschäftigung: Du bist pflichtversichert, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte – außer bei einem Minijob. Ein vorgeschriebenes Nachpraktikum ohne Vergütung führt zur Praktikantenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V), wenn keine Familienversicherung besteht.

Bleibe ich im Praktikum familienversichert?

Ja, solange dein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens 565 € im Monat beträgt (Minijob 603 €, Stand 2026). Die AOK weist darauf hin, dass die Praktikumsvergütung beim zulässigen Gesamteinkommen zu berücksichtigen ist. Ein gut bezahltes Praktikum über mehrere Monate kann die Familienversicherung beenden.

Quellen

  1. AOK Firmenkunden: Praktikanten in der Sozialversicherung – Stand 01.01.2026
  2. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 10, Abs. 7)
  3. § 190 SGB V – Ende der Mitgliedschaft (Abs. 10, Praktikanten)
  4. § 236 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten
  5. § 245 SGB V – Beitragssatz für Studenten und Praktikanten
  6. HEK: Infoblatt Krankenversicherung für Studierende (Praktikum) – Stand 04/2026
  7. AOK Bayern Firmenkunden: Beschäftigung von Werkstudenten – Stand 01.01.2026
  8. § 10 SGB V – Familienversicherung
Redaktion KV-Student.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Krankenversicherung im Studium und in der Promotion (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Angebot einer Hochschule, Krankenkasse oder Beihilfestelle; über Versicherungspflicht, Befreiung und Beihilfe entscheiden allein Krankenkasse bzw. Beihilfestelle. Herausgeber: KV-Student.de. KV-Student.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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